Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Hoyerswerda Öffentliche Auslegung

Ergänzungssatzung Nr. VIII gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB – OT Dörgenhausen

  • Status Beendet
  • Zeitraum 20.04.2018 bis 22.05.2018
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der vom Stadtrat der Stadt Hoyerswerda in seiner 41. (ordentlichen) Sitzung am 27.03.2018 bestätigte und zur Auslegung bestimmte Entwurf zur Klarstellungs- und Abrundungssatzung, hier Ergänzungssatzung Nr. VIII gemäß § 34 Abs. 4 BauGB – OT Dörgenhausen, einschließlich Begründung in der Fassung vom Januar 2018 liegt vom 20.04.2018 bis einschließlich 22.05.2018 öffentlich aus. Die entsprechende Bekanntmachung dazu erfolgt im Hoyerswerdaer Amtsblatt am 12.04.2018.

Der Bereich der Ergänzungssatzung Nr. VIII umfasst einen Ausschnitt im Ortsteil Dörgenhausen, der in der als Anlage 1 beigefügten Planzeichnung gekennzeichnet ist. Die Bauflächen sollen um eine geringfügige Fläche erweitert werden. Mit der Ergänzung der Satzung wird dem Bedarf der maßvollen Erweiterung von Baumöglichkeiten entsprochen. Aus städtebaulichen Gründen ist eine Einbeziehung der betreffenden Fläche in den Innenbereich vertretbar, die Erschließung ist gesichert, eine Bebauung auf den benachbarten Grundstücken ist vorhanden und es besteht nicht die Gefahr der Erweiterung in die freie Landschaft.

Von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen, da mit der angestrebten Aufstellung der Ergänzungssatzung Nr. VIII keine Vorhaben, welche in der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung aufgelistet sind, berührt werden. Es sind auch keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Schutzgütern, die unter § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB benannt wurden, zu erkennen. Entsprechend § 13 Abs. 3 BauGB wird vom Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Zur Bewertung und Bilanzierung der Eingriffe und des notwendigen Ausgleichs wurde eine Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung durchgeführt. Die Bilanzierung ist in die Begründung zur Ergänzungssatzung Nr. VIII integriert.

Im Zusammenhang mit der Ergänzungssatzung Nr. VIII wird für die Änderungsfläche ein Ausgliederungsverfahren aus dem Landschaftsschutzgebiet „Lauta-Hoyerswerda-Wittichenau“ gem. § 20 Abs. 4 SächsNatSchG durchgeführt. Des Weiteren wird auch die entsprechende Anpassung des Flächennutzungsplanes gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2, 3. Hs. BauGB erforderlich.

Mit der öffentlichen Auslegung kann zu den Inhalten des Entwurfs der Ergänzungssatzung Nr. VIII und seiner Begründung Stellung genommen werden. Parallel hierzu wird der Entwurf der Ergänzungssatzung Nr. VIII und die Begründung auf der Homepage der Stadt Hoyerswerda http://www.hoyerswerda.de in das Internet gestellt. Auch hier können Sie sich über den Pfad << Rathaus >> Aktuelles >> Bekanntmachungen >> mit den Inhalten des Entwurfs der Ergänzungssatzung Nr. VIII und seiner Begründung vertraut machen.

Es wird darauf hingewiesen, dass

  • nicht fristgemäß, erst nach der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der weiteren Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung Nr. VIII nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

  • ein Antrag nach § 47 VwGO unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Wir bitten Sie um Abgabe Ihrer Stellungnahme bis zum 31.05.2018.

Kontaktperson

Herr Hassemeier, Fachdienst Stadtplanung, Markt 1, 02977 Hoyerswerda

Tel.: 03571-456516

E-Mail: Frank.Hassemeier@hoyerswerda-stadt.de

Gegenstände

Übersicht
  • Rechtsplan
  • Begründung
  • Anhang 1 zur Begründung
  • Anhang 2 zur Begründung
  • Anhang 3 zur Begründung
  • Anhang 4 zur Begründung

Informationen

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