ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
der Stadt Hoyerswerda
zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. Z 2 „Industriegebiet Zeißig“
hier: öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes
Der vom Stadtrat der Stadt Hoyerswerda in seiner Sitzung am 26.11.2019 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. Z 2 „Industriegebiet Zeißig“ in der Fassung vom 02.09.2019, einschließlich der Begründung liegt
vom 06.01. bis einschließlich 06.02.2020
im Lichthof, Altes Rathaus Hoyerswerda, Markt 1 beim Fachdienst Stadtplanung des Fachbereiches Bau während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Parallel hierzu ist der Planentwurf auf der Homepage der Stadt Hoyerswerda http://www.hoyerswerda/Rathaus/Aktuelles/Bekanntmachungen.de sowie im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen einsehbar.
Das Planverfahren wird auf Grundlage § 13 Baugesetzbuch (BauGB) geführt.
Auf die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, den Umweltbericht nach § 2a, die Angabe welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind sowie die zusammenfassende Erklärung nach § 6a und § 10a BauGB wird verzichtet.
Während der Zeit der öffentlichen Auslegung kann von Jedermann zu den Inhalten des Planentwurfes Stellung genommen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß, nach der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der weiteren Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Dietmar Wolf
Fachbereichsleiter Bau
Heike Krupka