Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Hoyerswerda Öffentliche Auslegung

Wohngebiet Hufelandstr./ E.-Heim-Str.

  • Status Beendet
  • Zeitraum 07.02.2019 bis 07.03.2019
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Planzeichnung

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

der Stadt Hoyerswerda

zum Bebauungsplan „Wohngebiet Hufelandstraße/ Ernst-Heim-Straße“

hier: öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes

 

Der vom Stadtrat der Stadt Hoyerswerda in seiner 49. Sitzung am 18.12.2018 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Hufelandstraße/ Ernst-Heim-Straße“ in der Fassung vom Januar 2019 liegt

vom  07.02. bis einschließlich 07.03.2019  

im Lichthof, Altes Rathaus Hoyerswerda, Markt 1 beim Fachdienst Stadtplanung des Fachbereiches Bau während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Planentwurf enthält die Begründung, den Umweltbericht, einen geotechnischen Bericht, Artenschutzfachbeiträge, eine Lärmimmissionsprognose sowie die bereits vorhandenen umweltbezogene Stellungnahmen.

Diese Unterlagen enthalten folgende umweltbezogene Informationen:
 

  • Umweltbericht; beschreibt Auswirkungen auf vorhandene Schutzgebiete, Tiere und Pflanzen, Beeinflussung durch Lärmimmissionen, Bodenarten, Prüfung von Alternativstandorten, Klima und Lufthygiene, Orts- und Landschaftsbild sowie Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
  • Fledermausgutachten, beschreibt Vorkommen von Fledermäusen im Gebiet und gibt Hinweise zu Maßnahmen
  • Artenschutzfachbeitrag; gibt Auskunft zu den im Gebiet vorhandenen Arten (Avifauna) und enthält Prüfungen der Betroffenheit für Säugetiere, Reptilien und Vögel sowie Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
  • Geotechnischer Bericht  gibt eine geotechnische Bewertung des Baugrundes
  • Schalltechnische Untersuchung; Berechnung von prognostizierten Belastungen entsprechend Verkehrsentwicklung, beschreibt Lärmeinflüsse durch angrenzende Bahnlinie und Staatsstraße sowie entsprechende Schallschutzmaßnahmen
  • Umweltbezogene Stellungnahmen zu folgenden Themen:
    Einfluss durch den Grundwasserwiederanstieg
    Hinweise zu baulichen Anlagen innerhalb der Trinkwasserschutzzone
    Behandlung von höhlenreichen Einzelbäumen sowie Trockenrasen
    Lärmschutz gegenüber der Bahnanlage und Staatsstraße
    Bitte um Erhalt von großen Laubbäumen
     

Während der Zeit der öffentlichen Auslegung kann von Jedermann zu den Inhalten des Planentwurfes Stellung genommen werden. Parallel hierzu wird der Planentwurf auf der Homepage der Stadt Hoyerswerda http://www.hoyerswerda.de ins Internet gestellt. Auch hier können Sie sich über den Pfad→ Rathaus→ Aktuelles→ Bekanntmachungen mit den Inhalten des Bebauungsplanentwurfs vertraut machen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß, nach der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der weiteren Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Dietmar Wolf                                                                                                  

Fachbereichsleiter Bau                                                                                              

Kontaktperson

Heike Krupka

Stadtentwicklung Hoyerswerda

Tel.: 03571/ 456510

E-Mail: Heike.Krupka@hoyerswerda-stadt.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planentwurf
  • Begründung

Informationen

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