Bebauungsplan Stadt Hoyerswerda Öffentliche Auslegung

Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Ernst-Thälmann-Straße“ in der Fassung vom Februar 2018

  • Status Beendet
  • Zeitraum 24.05.2018 bis 25.06.2018
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Planzeichnung

Planungsziele und Planungsinhalt des Bebauungsplanes

Das Bebauungsplangebiet ist durch den Rückbau von ehemaligen Betriebsgebäuden auf der westlichen Straßenseite der Ernst-Thälmann-Straße in den Außenbereich gekommen. Es grenzt im Norden an den Bebauungsbestand am August-Bebel-Platz (ehemaliges Kulturhaus), im Westen an den Trassenkorridor des geplanten Museumsfließes, im Osten an die bebauten Einfamilienhausgrundstücke zwischen dem Lohsaer Weg und der Ernst-Thälmann-Straße und im Süden an die Vorfläche am Eingangsbereich zur Energiefabrik.

Ziel der Bauleitplanung für diese städtebauliche Lücke ist die Baulandausweisung für den Einfamilienhausbau. Hierzu soll Baurecht für einen kleinen Eigenheimstandort mit 5 Bauparzellen vorbereitet werden. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst Teilflächen der Flurstücke 210/2, 210/3, 210/8, 211/1 und 211/3 aus Flur 2 der Gemarkung Knappenrode. Die überplante Grundstücksfläche beträgt 12.439 m².

Es handelt sich um ein Plangebiet mit weniger als 20.000 m² zulässig überbaubare und versiegelbare Grundfläche. Die im § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB benannte Voraussetzung zur Anwendung des beschleunigten Verfahrens kann erfüllt werden. Eine Überschreitung der zulässigen Grundfläche von 20.000 m² ist bei der Aufstellung des Bebauungsplanes nicht zu erwarten. Von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen, da mit der angestrebten Aufstellung des Bebauungsplanes keine Vorhaben, welche in der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung aufgelistet sind, berührt werden. Es sind auch keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Schutzgütern, die unter § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB benannt wurden, zu erkennen. Daher wird vom Recht, das Aufstellungsverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 2 BauGB durchzuführen, Gebrauch gemacht.

umweltbezogene Informationen

In folgende umweltbezogene Unterlagen mit wesentlichen Aussagen zum Artenschutz kann Einsicht genommen werden:

Bericht zur Biotoptypenerfassung 2017 für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes und in seinem Umkreis von ca. 50 – 100 m

sonstige Informationen

Darüber hinaus werden folgende Unterlagen zu den Standortgegebenheiten im Plangebiet zur Einsichtnahme vorgelegt:

geotechnischer Bericht zur Untersuchung und Bewertung der Versickerungsfähigkeit im Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Gestaltungsfibel zur Fortschreibung des Städtebaulichen Entwicklungskonzepts für Knappenrode

Karteninformationen zur Fläche des Kulturdenkmals Brikettfabrik Werminghoff

Kontaktperson

Michael Köllner

Fachdienst Stadtplanung, Altes Rathaus Hoyerswerda, Markt 1

Telefon 03571 45 6510

email michael.koellner@hoyerswerda-stadt.de

Gegenstände

Übersicht
  • öffentliche Bekanntmachung
  • zeichnerische und textliche Festsetzungen
  • Begründung

Informationen

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