Die Stadt Herrnhut fasste in ihrer Sitzung am 01.07.2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Erweiterung des Diakoniewerks Großhennersdorf“.
Für das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird das reguläre Verfahren nach § 2 BauGB mit frühzeitiger und förmlicher Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden angewendet. Im Rahmen des Verfahrens wird gemäß § 2 Absatz 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, deren Ergebnisse im Umweltbericht beschrieben und bewertet werden
Planungsziel ist Schaffung von Baurecht für die Erweiterung der bestehenden Pflegeeinrichtung auf der im Geltungsbereich ausgewiesenen Fläche.
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 2,58 ha und beinhaltet folgende Flurstücke der Ge-markung Großhennersdorf:
Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über Ziel und Zweck der Planung liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes bestehend aus einer Übersichtskarte, Teil A – Planzeichnung, Teil B – Textlichen Festsetzungen und der Begründung Teil I mit Anlagen in der Zeit vom
06.12.2021 bis 21.01.2022
im Rathaus der Stadt Herrnhut, Löbauer Straße 18, 02747 Herrnhut, während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag: 9:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag: 9:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9:00 – 12:00 und 13:00 – 17:00 Uhr
Freitag: 9:00 – 12:00 Uhr
Muss die Stadtverwaltung während der Offenlage aufgrund der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen bleiben, gilt gemäß des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), folgende Regelung:
Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035873-34910 oder per E-Mail an stadtamt@herrnhut.de möglich.
Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035873-34910 erforderlich.
Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse an stadtamt@herrnhut.de abgegeben werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders müssen lesbar enthalten sein.
Zusätzlich können die vollständigen Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Herrnhut unter http://www.herrnhut.de/ sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/ eingesehen werden.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Erweiterung des Diakoniewerks Großhennersdorf“ unberücksichtigt bleiben können.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Herrnhut, den 12.11.2021
Willem Riecke
Bürgermeister
Planteil A – Planzeichnung zum Bebauungsplan „Erweiterung des Diakoniewerks Großhennersdorf“
Stadtamt Herrnhut
Löbauer Straße 18
02747 Herrnhut
035873 34910
035873 34930