Bebauungsplan Stadt Herrnhut Frühzeitige Beteiligung

Bekanntmachung über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum B-Plan „Erweiterung Diakoniewerk in Großhennersdorf“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 06.12.2021 bis 21.01.2022
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Planzeichnung

Die Stadt Herrnhut fasste in ihrer Sitzung am 01.07.2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Erweiterung des Diakoniewerks Großhennersdorf“.

Für das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird das reguläre Verfahren nach § 2 BauGB mit frühzeitiger und förmlicher Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden angewendet. Im Rahmen des Verfahrens wird gemäß § 2 Absatz 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, deren Ergebnisse im Umweltbericht beschrieben und bewertet werden

Planungsziel ist Schaffung von Baurecht für die Erweiterung der bestehenden Pflegeeinrichtung auf der im Geltungsbereich ausgewiesenen Fläche.

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 2,58 ha und beinhaltet folgende Flurstücke der Ge-markung Großhennersdorf:

  • 648/3, 2060/1 und teilweise die Flurstücke 1796/5 und 2137/3.

Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über Ziel und Zweck der Planung liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes bestehend aus einer Übersichtskarte, Teil A – Planzeichnung, Teil B – Textlichen Festsetzungen und der Begründung Teil I mit Anlagen in der Zeit vom

06.12.2021 bis 21.01.2022

im Rathaus der Stadt Herrnhut, Löbauer Straße 18, 02747 Herrnhut, während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag:                      9:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr

Dienstag:                    9:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch:                    geschlossen

Donnerstag:                9:00 – 12:00 und 13:00 – 17:00 Uhr

Freitag:                       9:00 – 12:00 Uhr

Muss die Stadtverwaltung während der Offenlage aufgrund der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen bleiben, gilt gemäß des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), folgende Regelung:

Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035873-34910 oder per E-Mail an stadtamt@herrnhut.de möglich.

Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035873-34910 erforderlich.

Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse an stadtamt@herrnhut.de abgegeben werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders müssen lesbar enthalten sein.

Zusätzlich können die vollständigen Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Herrnhut unter http://www.herrnhut.de/ sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/ eingesehen werden.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Erweiterung des Diakoniewerks Großhennersdorf“ unberücksichtigt bleiben können.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Herrnhut, den 12.11.2021

Willem Riecke

Bürgermeister

Planteil A – Planzeichnung zum Bebauungsplan „Erweiterung des Diakoniewerks Großhennersdorf“

Kontaktperson

Stadtamt Herrnhut

Löbauer Straße 18

02747 Herrnhut

035873 34910

035873 34930

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Begründung
  • Begründung
  • Bekanntmachung
  • Bekanntmachung

Informationen

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