Bebauungsplan Stadt Herrnhut Aufstellungsbeschluss

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

  • Status Beendet
  • Zeitraum 30.07.2021 bis 28.08.2021
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Planzeichnung

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Verfahren zur Aufstellung desvorhabenbezogenen Bebauungsplanes " Lagerplatz – Schuck Bau" in der Stadt Herrnhut / Ortsteil Strahwalde, Flurstücke Nr. 92/1 und 92/2 auf der Grundlage der §§ 2, 4 SächsGemO, § 1 Absatz 3, § 2 Absatz 1 sowie §§ 10 BauGB in der jeweils gültigen Fassung

Die Firma Schuck Bau plant das Grundstück, bestehend aus den Flurstücken Nr. 92/1 und 92/2 der Gemarkung Strahwalde, als Lagerplatz für Schüttgüter und Abbruchmaterialien zu nutzen. Die Lagerung von gefährlichem Abfall wird ausgeschlossen.

Die Flurstücke befinden sich im Außenbereich. Die weitere Entwicklung des Gebietes mit baulicher Nutzung ist deshalb derzeit auf Grund § 35 BauGB ausgeschlossen.

Es werden aufgearbeitete Materialien zur Wiederverwendung gemäß Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz geschaffen. Des Weiteren erfolgt lediglich eine Zwischenlagerung von Schüttgütern.

Die Aufarbeitung der Materialien erfolgt nicht durchgängig. Je nach Anfall und Bedarf des innehabenden Gewerbebetriebes werden Mitarbeiter zeitweise eingesetzt. Damit ist die tatsächliche Betriebszeit variabel, jedoch im Rahmen der allgemeinen Bestimmungen. Die notwendigen Sozialräume werden in der Hauptniederlassung des Betriebes vorgehalten.

Um die Flurstücke einer entsprechenden Nutzung zuzuführen, ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich. Damit soll zukünftig eine geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem Areal gesichert werden.

Die Planungshoheit für Bebauungspläne liegt in Deutschland verfassungsrechtlich bei den Gemeinden.

In einem Bebauungsplan legt die Gemeinde in Form einer rechtsverbindlichen Satzung fest, welche Nutzung bzw. Bebauung auf einer Fläche zulässig ist.

Der Stadtrat hat deshalb in seiner öffentlichen Sitzung am 1. Juli 2021 nachstehenden Beschluss gefasst:

  1. Der Stadtrat beschließt gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Lagerplatz – Schuck Bau“.

Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans (siehe Anlage) ist ca. 1,2 ha groß und umfasst folgende Flurstücke:

  • Gemarkung Oberstrahwalde: Flurstücke 92/1, 92/2
  1. Planungsziel ist Schaffung von Baurecht für die Errichtung eines Lagerplatzes für Schüttgüter und Abbruchmaterialien. Die Lagerung von gefährlichem Abfall nach LAGA M 20 wird ausgeschlossen.
  2. Vor Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist ein Durchführungsvertrag abzuschließen.
  3. Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan im zweistufigen Verfahren nach § 2 Abs. 4 BauGB. Bestandteil des Verfahrens ist eine zweifache Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit sowie eine Umweltprüfung.
  1. Durch die frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 2 (2), 4 (1) BauGB der Nachbargemeinden, Behörden und Stellen, die Träger der öffentlichen Belange sind, soll der erforderliche Umfang der Umweltprüfung (Scoping) ermittelt werden.
  2. Die Bürger sind frühzeitig durch Informationen im Amtsblatt zu beteiligen.
  3. Der Beschluss ist nach § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Der vorgesehen Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in beiliegendem Lageplan dargestellt.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Riecke

Bürgermeister

Kontaktperson

Stadtamt Herrnhut

Löbauer Straße 18

02747 Herrnhut

035873 34910

035873 34930

Gegenstände

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  • Bekanntmachung

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