Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Verfahren zur Aufstellung desvorhabenbezogenen Bebauungsplanes " Lagerplatz – Schuck Bau" in der Stadt Herrnhut / Ortsteil Strahwalde, Flurstücke Nr. 92/1 und 92/2 auf der Grundlage der §§ 2, 4 SächsGemO, § 1 Absatz 3, § 2 Absatz 1 sowie §§ 10 BauGB in der jeweils gültigen Fassung
Die Firma Schuck Bau plant das Grundstück, bestehend aus den Flurstücken Nr. 92/1 und 92/2 der Gemarkung Strahwalde, als Lagerplatz für Schüttgüter und Abbruchmaterialien zu nutzen. Die Lagerung von gefährlichem Abfall wird ausgeschlossen.
Die Flurstücke befinden sich im Außenbereich. Die weitere Entwicklung des Gebietes mit baulicher Nutzung ist deshalb derzeit auf Grund § 35 BauGB ausgeschlossen.
Es werden aufgearbeitete Materialien zur Wiederverwendung gemäß Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz geschaffen. Des Weiteren erfolgt lediglich eine Zwischenlagerung von Schüttgütern.
Die Aufarbeitung der Materialien erfolgt nicht durchgängig. Je nach Anfall und Bedarf des innehabenden Gewerbebetriebes werden Mitarbeiter zeitweise eingesetzt. Damit ist die tatsächliche Betriebszeit variabel, jedoch im Rahmen der allgemeinen Bestimmungen. Die notwendigen Sozialräume werden in der Hauptniederlassung des Betriebes vorgehalten.
Um die Flurstücke einer entsprechenden Nutzung zuzuführen, ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich. Damit soll zukünftig eine geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem Areal gesichert werden.
Die Planungshoheit für Bebauungspläne liegt in Deutschland verfassungsrechtlich bei den Gemeinden.
In einem Bebauungsplan legt die Gemeinde in Form einer rechtsverbindlichen Satzung fest, welche Nutzung bzw. Bebauung auf einer Fläche zulässig ist.
Der Stadtrat hat deshalb in seiner öffentlichen Sitzung am 1. Juli 2021 nachstehenden Beschluss gefasst:
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans (siehe Anlage) ist ca. 1,2 ha groß und umfasst folgende Flurstücke:
Der vorgesehen Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in beiliegendem Lageplan dargestellt.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Riecke
Bürgermeister
Stadtamt Herrnhut
Löbauer Straße 18
02747 Herrnhut
035873 34910
035873 34930