Bebauungsplan Stadt Herrnhut Aufstellungsbeschluss

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

  • Status Beendet
  • Zeitraum 30.07.2021 bis 28.08.2021
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Planzeichnung

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Verfahren zur Aufstellung desBebauungsplanes „Erweiterung des Diakoniewerks in Großhennersdorf“ in der Stadt Herrnhut / Ortsteil Großhennersdorf, Flurstücke Nr. 648/3, 2060/1 und teilweise die Flurstücke 1796/5 und 2137/3 der Gemarkung Großhennersdorf auf der Grundlage der §§ 2, 4 SächsGemO, § 1 Absatz 3, § 2 Absatz 1 sowie §§ 10 Bau GB in der jeweils gültigen Fassung

Das Diakoniewerk Oberlausitz gGmbH plant auf den Flurstücken Nr. 648/3, 2060/1 und teilweise auf den Flurstücken 1796/5 und 2137/3 der Gemarkung Großhennersdorf die Erweiterung der bestehenden Pflegeeinrichtung auf der im Geltungsbereich ausgewiesenen Fläche. Dabei ist die Errichtung einer Wohnanlage, bestehend aus einem zentralen Hauptgebäude (übergeordnete Funktion und Wohnen) und mehreren separat stehenden Gebäuden, geplant.

Ein Teil der Flurstücke befindet sich im Außenbereich. Die weitere Entwicklung des Gebietes mit baulicher Nutzung ist deshalb derzeit auf Grund § 35 BauGB ausgeschlossen.

Um die Grundstücke einer neuen baulichen Nutzung zuzuführen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Damit soll zukünftig eine geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem Areal gesichert werden.

Die Planungshoheit für Bebauungspläne liegt in Deutschland verfassungsrechtlich bei den Gemeinden.

In einem Bebauungsplan legt die Gemeinde in Form einer rechtsverbindlichen Satzung fest, welche Nutzung bzw. Bebauung auf einer Fläche zulässig ist.

Der Stadtrat hat deshalb in seiner öffentlichen Sitzung am 1. Juli 2021 nachstehenden Beschluss gefasst:

  1. Der Stadtrat beschließt gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Erweiterung des Diakoniewerks in Großhennersdorf“.

Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans (siehe Anlage) ist ca. 2,5 ha groß und umfasst folgende Flurstücke:

  • Gemarkung Großhennersdorf: Flurstücke 648/3, 2060/1 und teilweise die Flurstücke 1796/5 und 2137/3.
  1. Planungsziel ist Schaffung von Baurecht für die Erweiterung der bestehenden Pflegeeinrichtung auf der im Geltungsbereich ausgewiesenen Fläche.
  2. Die Diakoniewerk Oberlausitz gGmbH erklärt sich bereit, die erforderlichen Kosten für das Bebauungsplanverfahren zu übernehmen und diesbezüglich mit der Stadt Herrnhut einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen.
  3. Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan im zweistufigen Verfahren nach § 2 Abs. 4 BauGB. Bestandteil des Verfahrens ist eine zweifache Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit sowie eine Umweltprüfung.
  4. Durch die frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 2 (2), 4 (1) BauGB der Nachbargemeinden, Behörden und Stellen, die Träger der öffentlichen Belange sind, soll der erforderliche Umfang der Umweltprüfung (Scoping) ermittelt werden.
  5. Die Bürger sind frühzeitig durch Informationen im Amtsblatt zu beteiligen.
  6. Der Beschluss ist nach § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Der vorgesehen Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in beiliegendem Lageplan dargestellt.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Riecke

Bürgermeister

Kontaktperson

Stadtamt Herrnhut

Löbauer Straße 18

02747 Herrnhut

035873 34910

035873 34930

Gegenstände

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  • Bekanntmachung

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