Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Verfahren zur Aufstellung desBebauungsplanes „Erweiterung des Diakoniewerks in Großhennersdorf“ in der Stadt Herrnhut / Ortsteil Großhennersdorf, Flurstücke Nr. 648/3, 2060/1 und teilweise die Flurstücke 1796/5 und 2137/3 der Gemarkung Großhennersdorf auf der Grundlage der §§ 2, 4 SächsGemO, § 1 Absatz 3, § 2 Absatz 1 sowie §§ 10 Bau GB in der jeweils gültigen Fassung
Das Diakoniewerk Oberlausitz gGmbH plant auf den Flurstücken Nr. 648/3, 2060/1 und teilweise auf den Flurstücken 1796/5 und 2137/3 der Gemarkung Großhennersdorf die Erweiterung der bestehenden Pflegeeinrichtung auf der im Geltungsbereich ausgewiesenen Fläche. Dabei ist die Errichtung einer Wohnanlage, bestehend aus einem zentralen Hauptgebäude (übergeordnete Funktion und Wohnen) und mehreren separat stehenden Gebäuden, geplant.
Ein Teil der Flurstücke befindet sich im Außenbereich. Die weitere Entwicklung des Gebietes mit baulicher Nutzung ist deshalb derzeit auf Grund § 35 BauGB ausgeschlossen.
Um die Grundstücke einer neuen baulichen Nutzung zuzuführen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Damit soll zukünftig eine geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem Areal gesichert werden.
Die Planungshoheit für Bebauungspläne liegt in Deutschland verfassungsrechtlich bei den Gemeinden.
In einem Bebauungsplan legt die Gemeinde in Form einer rechtsverbindlichen Satzung fest, welche Nutzung bzw. Bebauung auf einer Fläche zulässig ist.
Der Stadtrat hat deshalb in seiner öffentlichen Sitzung am 1. Juli 2021 nachstehenden Beschluss gefasst:
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans (siehe Anlage) ist ca. 2,5 ha groß und umfasst folgende Flurstücke:
Der vorgesehen Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in beiliegendem Lageplan dargestellt.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Riecke
Bürgermeister
Stadtamt Herrnhut
Löbauer Straße 18
02747 Herrnhut
035873 34910
035873 34930