Der Stadtrat Herrnhut hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.11.2019 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Biogasanlage Berthelsdorf“ gemäß § 10 und 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) mit Beschluss Nr. 047/11/2019 als Satzung gefasst.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 473/4 (vollständig) und 438/12 (teilweise) der Gemarkung Berthelsdorf. Maßgebend sind die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen, die Begründung und der Vorhaben- und Erschließungsplan mit dem in der Fassung vom 26.07.2019.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit bestehend aus Teil A – Planzeichnung und Teil B – Textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Vorhaben- und Erschließungsplan liegen im Rathaus der Stadt Herrnhut, Löbauer Straße 18, 02747 Herrnhut, während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag 09.00-12.00 Uhr
13.00-15.00 Uhr
Dienstag 09.00-12.00 Uhr
13.00-18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09.00-12.00 Uhr
13.00-17.00 Uhr
Freitag 09.00-12.00 Uhr
Zusätzlich können die vollständigen Planunterlagen auf der Internetseite der Stadt Herrnhut unter https://www.herrnhut.de/ sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/ eingesehen werden.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Eine etwaige Verletzung von Formvorschriften der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) wird nach § 4 Abs. 4 SächsGemO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Riecke
Bürgermeister
Teil A – Planzeichnung
Vorhaben- und Erschließungsplan
(Stand Juli 2019) ohne Maßstab
Stadtamt Herrnhut
Löbauer Straße 18
02747 Herrnhut
035873 34910
035873 34930