Flächennutzungsplan Stadt Heidenau Öffentliche Auslegung

Flächennutzungsplan Stadt Heidenau

  • Status Beendet
  • Zeitraum 09.05.2022 bis 24.06.2022
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Verfahren

zur Aufstellung des Flächennutzungsplans für die Stadt Heidenau 

Die Stadt Heidenau informiert über das Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplans für die Stadt Heidenau. Der Stadtrat der Stadt Heidenau hat in seiner Sitzung am 20.12.2018 die abgegebenen Stellungnahmen zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans (Stand 13.02.2018) geprüft und abgewogen. Nach der Abwägung aller abgegebenen Stellungnahmen und unter Berücksichtigung weiterer Vorschläge wurde der Entwurf des Flächennutzungsplans (Stand 28.01.2022) erarbeitet.

Der Entwurf des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 28.01.2022 bestehend aus Planzeichnungen, Begründung, Umweltbericht und Landschaftsplan, wurde durch den Stadtrat in seiner Sitzung am 31.03.2022 gebilligt und zur Offenlage bestimmt (Vorlagen-Nr. 028/2022).

Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der Stadt dar. Im FNP wird die Art der Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet in den Grundzügen dargestellt. Dies erfolgt unter Beachtung der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung und der voraussehbaren Bedürfnisse der Stadt. Parallel zum Flächennutzungsplan wurde der Landschaftsplan erarbeitet. Er konkretisiert die überörtlichen Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für das Stadtgebiet Heidenau.

Die Stadt Heidenau möchte die Öffentlichkeit über den Stand des Entwurfs des Flächennutzungsplans sowie des Landschaftsplans in Kenntnis setzen und einbinden. Dazu liegen die Unterlagen einschließlich der umweltbezogenen Unterlagen zur Einsicht im Rathaus der Stadt Heidenau, Bauamt, Brunneneck, von-Stephan-Straße 4, Zimmer 107, 01809 Heidenau

vom 09.05.2022 bis einschließlich 24.06.2022

während der jeweils geltenden Öffnungszeiten

(gegenwärtig) Dienstag / Donnerstag:  8.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr aus.

Die Einsichtnahme ist darüber hinaus nach vorheriger Terminvereinbarung über das Sekretariat des Bauamtes Heidenau, Tel.: 03529/ 571 - 451 oder per E-Mail an: bauamt@heidenau.de während folgender Zeiten, insbesondere

Montag:           8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.30 Uhr und

Freitag:            8.30 Uhr - 12.00 Uhr möglich.

Erweiterte Öffnungszeiten im Rahmen der pandemiebedingten Lockerungen ab dem Zeitpunkt der Offenlage werden ortsüblich bekannt gemacht. Auf die Bestimmungen des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren (Plansicher-stellungsgesetz) in der Fassung vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert am 18.03.2021 (BGBl. I S. 353), verlängert bis einschließlich 31.12.2022, wird hingewiesen.

Parallel dazu kann der Entwurf während des o. g. Zeitraumes auf der Internetseite der Stadt Heidenau www.heidenau.de unter der Rubrik „Bauen und Wohnen“, „Aktuelle Mitteilungen des Bauamtes sowie im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Folgende Planunterlagen zum Entwurf liegen zur Einsichtnahme aus:

01 FNP Heidenau - Deckblatt

02 FNP Heidenau - Planzeichnung i.d.F.v. 28.01.2022

03 FNP Heidenau - Begründung i.d.F.v. 28.01.2022

04 FNP Heidenau – Beiplan zum Flächennutzungsplan i.d.F.v. 28.01.2022

05 FNP Heidenau - Umweltbericht i.d.F.v. 28.01.2022

06-09 FNP Heidenau – Anlagen:  Archäologische Denkmale

                                                     Liste der Kulturdenkmale

                                                     Altlasten und Altablagerungen

                                                     Biotopbestandsverzeichnis

Folgende Umweltbezogene Informationen zum Entwurf liegen zur Einsichtnahme aus:

  1. der Landschaftsplan Stadt Heidenau in der Fassung vom 28.01.2022 bestehend aus dem Landschaftsplan mit Erläuterungsbericht, Potenzialkarten zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt (Karte 1 Biotope/ Karte 1a Biotopbewertung), Boden, Wasser, Landschaftsbild und Erholung sowie Klima und der Strategischen Umweltprüfung zum Landschaftsplan. Der Landschaftsplan stellt die ökologische Grundlage für die Flächennutzungsplanung dar und beinhaltet Maßnahmenvorschläge zur Ausweisung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft.
  2. der Umweltbericht nach § 2a BauGB als gesonderter Teil der Begründung, dieser wurde im Ergebnis der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB erarbeitet und den Entwurfsunterlagen beigefügt. Er beinhaltet die Bewertung der vorgeschlagenen Bauentwicklungsflächen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter.
  3. Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen zum Vorentwurf sind Bestandteil der ausgelegten Unterlagen (Nr. 19) und können ebenfalls eingesehen werden:
  1. Landesdirektion Sachsen: zum Überschwemmungsgebiet/ Hochwasserschutz
  1. Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie: zu den Belangen Störfallvorsorge, Natürliche Radioaktivität, Altlasten, Geologie
  2. Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge: zu Landnutzung, ewässer- und Bodenschutz, Altlasten, Immissionen und Naturschutz
  1. Sächsisches Oberbergbauamt: zur Geologie
  2. Landestalsperrenverwaltung: zu Hochwasserschutz; Wasserrecht
  3. Länderarbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzvereinigungen Sachsens (LAG): zur geplanten Flächeninanspruchnahme

Innerhalb der o. g. Auslegungsfrist hat die Öffentlichkeit die Gelegenheit, sich zu den ausgelegten Unterlagen zu äußern, diese schriftlich bei der Stadtverwaltung einzureichen oder zur Niederschrift bei der Stadt Heidenau vorzutragen. Stellungnahmen können sowohl postalisch als auch online unter stadtplanung@heidenau.de eingereicht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird außerdem darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Jürgen Opitz

Bürgermeister

Kontaktperson

Bauamt / Sekretariat

Stadt Heidenau

Postanschrift: Dresdner Str. 47

Besucheranschrift: Von-Stephan-Str. 4

01809 Heidenau

Tel.: 03529 571-432

Fax: 03529 571-11-432

eMail: bauamt@heidenau.de

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