Bebauungsplan Stadt Heidenau Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan G 22/1 "Rudolf-Breitscheid-Straße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 27.05.2019 bis 28.06.2019
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Verfahren zum Bebauungsplan G 22/1 „Rudolf-Breitscheid-Straße“

Die Stadt Heidenau informiert hiermit über das Verfahren zum Bebauungsplan G 22/1 „Rudolf-Breitscheid-Straße“ in Heidenau. Das Gebiet umfasst im Nordteil die Flurstücke 159/a, 161/1, 162/2, 162/3, 162/5, 162/6, 162/7, 166/a und im Südteil die Flurstücke 153/c, 154/a, 154/3, 154/6, 154/7, 184/2, 185/3 sowie Teile der Flurstücke 153/p, 154/10, 154/12 der Gemarkung Gommern mit einer Gesamtfläche von ca. 53.600 m².

Im Rahmen der Bürgerbeteiligung, möchte die Stadt Heidenau die Bürgerinnen und Bürger, über den Planungsstand zum Entwurf des Bebauungsplanes in Kenntnis setzen und einbinden. Dazu liegen die Unterlagen des Entwurfes, einschließlich der umweltbezogenen Unterlagen zum Bebauungsplan zur Einsicht im Rathaus der Stadt Heidenau, Bauamt der Stadt Heidenau, Nordstraße 27, Zimmer 104, 01809 Heidenau

vom 27.05.2019 bis einschließlich 28.06.2019

während der Öffnungszeiten

                                   Montag           8:30-12:00 Uhr und 13:00-15:30 Uhr

                                   Dienstag         8:30-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr

                                   Mittwoch         geschlossen

                                   Donnerstag     8:30-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr

                                   Freitag            8:30-12:00 Uhr

öffentlich aus. Parallel dazu kann der Entwurf während des o.g. Zeitraumes auf der Internetseite der Stadt Heidenau www.heidenau.de unter der Rubrik „Bauen und Wohnen“, „Aktuelle Mitteilungen“, Bebauungsplan G 22/1 „Rudolf-Breitscheid-Straße“ und im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Folgende Planunterlagen zum Entwurf liegen zur Einsichtnahme aus:

- Rechtsplan mit Planzeichnung (Teil A), M 1:1.1000, Entwurf vom 19.03.2019 mit den

  Textlichen Festsetzungen (Teil B), Entwurf vom 19.03.2019

- Begründung (Teil 1), Entwurf vom 19.03.2019

- Gestaltungskonzept zum Nordteil, Entwurf vom 22.03.2019

Folgende Umweltbezogene Informationen zum Entwurf liegen zur Einsichtnahme aus:

-  Umweltbericht (Teil 2), Entwurf vom 19.03.2019

Der Umweltbericht enthält Angaben zur Bestandsaufnahme im Plangebiet und zu Prognosen der Entwicklung bei der Durchführung der Planung. Es werden die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaftsbild, Ortsbild, Kulturgüter und Sachgüter betrachtet.

- Grünordnungsplan - Text, Entwurf vom 19.03.2019 mit der Anlage 1 (Baumliste), der  Karte 1 (M 1:1.1000) - Bestand und Karte 2, (M 1:1.1000) - Planung vom 19.03.2019

Der Grünordnungsplan enthält Angaben zur Bestandsaufnahme im Plangebiet und zu Prognosen der Entwicklung bei der Durchführung der Planung, zur Bewertung der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung sowie grünordnerische Maßnahmen und solche zum Ausgleich.

- Schalltechnische Untersuchung, vom 04.02.2019

Die schalltechnische Untersuchung enthält Angaben zu Schallquellen, Emissionswerten der vorhandenen und geplanten Nutzung und maßgeblichen Außenlärmpegeln.

- Gutachten zur Bodenuntersuchung bzgl. Altlasten und Versickerung, vom 09.07.2015/

  17.05.2016/ 06.10.2017

- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung mit der Karte 1 Habitate (M 1:1.000) und Karte 2 Artenerfassung (M 1:1.000) vom 19.03.2019

Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung gibt Aufschluss über Untersuchungen zu Habitatstrukturen sowie besonders geschützten Säugetier-, Vogel- Amphibien-, Reptilien-, und Insektenarten.

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen zum Vorentwurf sind Bestandteil der ausgelegten Unterlagen und können ebenfalls eingesehen werden:

Landesdirektion Sachsen zur Neuinanspruchnahme von Freiflächen

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie zu den Belangen Natürliche Radioaktivität, Altlasten und Versickerung

Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge zu den Belangen Gewässerschutz,  Altlasten, Bodenschutz, Abfallrecht, Naturschutz, Siedlungshygiene, Immissionsschutz und Archäologie

Naturschutzbund Deutschland (NABU), Landesverband Sachsen zum speziellen Artenschutz  und Kompensationsplanung

Grüne Liga Sachsen e.V. zu Vorabmaßnahmen und fehlenden Kompensationsmaßnahmen

Landesverein Sächsischer Heimatschutz zu fehlenden Kompensationsmaßnahmen

Schutzgemeinschaft Deutscher Wald zum Gehölzschutz, Neupflanzung und Entwicklungspflege sowie Konkretisierung der naturschutzrechtlich erforderlichen Kompensationsmaßnahmen 

Innerhalb der o.g. Auslegungsfrist haben alle Heidenauer Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, ihre Belange und ggf. Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans zu äußern, diese schriftlich bei der Stadtverwaltung abzugeben oder zur Niederschrift bei der Stadt Heidenau vorzutragen. Stellungnahmen können sowohl postalisch als auch online unter dem o.g. Bauleitportal oder unter stadtplanung@heidenau.de eingereicht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nicht berücksichtigt werden.

Jürgen Opitz

Bürgermeister

Kontaktperson

Sylvia Rosin

Stadt Heidenau/ Bauamt

Postanschrift: Dresdner Str. 47

01809 Heidenau

Tel.: 03529 571-432

Fax: 03529 571-11-432

Besucheranschrift: Nordstr. 27

eMail: sylvia.rosin@heidenau.de

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