Bebauungsplan Gemeinde Hartmannsdorf-Giegengrün Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan der Innenentwicklung- „Dorfstraße abseits, Flurstücke Nr. 303/7 und 303/8“, Gemeinde Hartmannsdorf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 07.01.2019 bis 08.02.2019
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Planzeichnung

Gemeinde Hartmannsdorf

Bürgermeisterin

ÖFFENTLICHE B E K A N N T M A C H U N G

Öffentliche Auslegung

des Entwurfes des Bebauungsplans der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen nach §13b BauGB

„Dorfstraße abseits, Flurstücke Nr. 303/7 und 303/8“, Gemeinde Hartmannsdorf

Der Gemeinderat und die Bürgermeisterin der Gemeinde Hartmannsdorf haben im öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung am 05.12.2018 den Entwurf des Bebauungsplans der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen nach §13b BauGB „Dorfstraße abseits, Flurstücke Nr. 303/7 und 303/8“, Gemeinde Hartmannsdorf in der Fassung 11/2018, gebilligt und die Auslegung beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes umfasst die Flurstücke 303/7 und 303/8 sowie Teile der Flst. 292/3, 301, 304/1, 303/9 303/10 und 303/11 der Gemarkung Hartmannsdorf. Insgesamt umfasst das Plangebiet eine Fläche von ca. 3.135 m².

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Dorfstraße abseits, Flurstücke Nr. 303/7 und 303/8“ soll die rechtliche Voraussetzung für eine Nutzbarmachung der Flurstücke zu Wohnzwecken in Abrundung des bestehenden Ortsteils geschaffen werden.

Die Erschließung der beiden zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke ist noch erforderlich. Die im Bebauungsplan dazu festzusetzenden Verkehrsflächen, soweit sie noch herzustellen sind oder über bestehende Verkehrsflächen auf privaten Grundstücken verlaufen, sollen bis an die öffentlich gewidmete Dorfstraße öffentlich gewidmet werden. Deren Festsetzung betrifft alle in den Geltungsbereich über die Grundstücke 303/7 und 303/8 hinaus einbezogenen Teilflächen der oben aufgeführten Flurstücke.

Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung des Flora-Fauna-Habitat-Gebiets (FFH-Gebiet) „Crinitzer Wasser und Teiche im Kirchberger Granitgebiet“ (EU Melde-Nr. DE 5340-302, Landesmelde-Nr. 275) ca. 500 m nordwestlich des Plangebiets bestehen nicht. Es werden keine Vorhaben zulässig, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz sind nicht zu beachten. Der Bebauungsplan „Dorfstraße abseits, Flurstücke Nr. 303/7 und 303/8“ erzeugt keine erheblichen Umweltauswirkungen.

Da die Vorschriften der §§ 13a und 13b BauGB Anwendung finden, wird gemäß § 13 Abs. 3, Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2, Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind abgesehen. Die Erstellung der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und das Monitoring nach § 4c BauGB sind entbehrlich.

Der Entwurf des Bebauungsplans der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen nach §13b BauGB „Dorfstraße abseits, Flurstücke Nr. 303/7 und 303/8“, Gemeinde Hartmannsdorf mit zeichnerischem und textlichem Teil sowie der Begründung, liegt in der Zeit

vom 07. Januar 2019 bis 08. Februar 2019

in der Stadtverwaltung Kirchberg, Servicebüro, Zimmer 3, Neumarkt 2 in 08107 Kirchberg

Montag 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr

Dienstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch 8.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr

und in der Gemeinde Hartmannsdorf, Badstraße 1 in 08107 Hartmannsdorf während der Sprechzeiten zur öffentlichen Einsicht aus.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 im oben genannten Zeitraum im Internet auf den offiziellen Internetseiten der Gemeinde unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/hartmannsdorf-giegengruen/startseite

sowie im Landesportal Sachsen unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite zur Einsichtnahme eingestellt.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise und Anregungen zum Entwurf schriftlich oder während der Sprechzeiten an der o. g. Stelle zur Niederschrift gebracht werden.

Nicht fristgerecht bis zum Ende der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Hartmannsdorf, den 07.12.2018

Nicolaus

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Dipl.-Ing. U. Barth
Sachbearbeiter Bauamt

Stadtverwaltung Kirchberg
Neumarkt 2, 08107 Kirchberg
Telefon: (0 37 602) 83-175
Telefax: (0 37 602) 83-271

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