Der Stadtrat der Stadt Hartha hat am 13. Dezember 2018 in öffentlicher Sitzung den Entwurf (Stand 11/2018) der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Zur alten Schmiede“, OT Aschershain gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen sowie nach § 4a Abs. 4 BauGB im Internet einzustellen.
Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Zur alten Schmiede“, bestehend aus den textlichen Festsetzungen und der Planzeichnung, liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 14.01.2019 bis 13.02.2019 im Bauamt der Stadtverwaltung Hartha, Karl-Marx-Straße 32, 04746 Hartha während folgender Zeiten öffentlich aus.
Montag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch von 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Außerdem können die Planunterlagen im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de innerhalb des genannten Zeitraumes eingesehen werden. Ein Link zu diesem Beteiligungsportal finden Sie auf unserer Internetseite www.hartha.de.
Während dieser Auslegungsfrist können im Bauamt der Stadtverwaltung Hartha Anregungen, Beiträge, Kommentare und Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die komplette Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls auch die Bezeichnung des betreffenden Grundstücks/Gebäudes enthalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass
Gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB wird bekannt gegeben, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.
Hartha, den 14.12.2018
Kunze
Bürgermeister
Herr Ronald Fischer
Tel.: 034328-52-160
Amtsleiter Bau- und Ordnungsamt