Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Hartha Öffentliche Auslegung

Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Zur alten Schmiede" in 04746 Hartha, OT Aschershain

  • Status Beendet
  • Zeitraum 14.01.2019 bis 13.02.2019
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Hartha hat am 13. Dezember 2018 in öffentlicher Sitzung den Entwurf (Stand 11/2018) der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Zur alten Schmiede", OT Aschershain gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen sowie nach § 4a Abs. 4 BauGB im Internet einzustellen.

Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Zur alten Schmiede", bestehend aus den textlichen Festsetzungen und der Planzeichnung, liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 14.01.2019 bis 13.02.2019 im Bauamt der Stadtverwaltung Hartha, Karl-Marx-Straße 32, 04746 Hartha während folgender Zeiten öffentlich aus.

Montag von 09:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch von 09:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr

Außerdem können die Planunterlagen im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de innerhalb des genannten Zeitraumes eingesehen werden. Ein Link zu diesem Beteiligungsportal finden Sie auf unserer Internetseite www.hartha.de.

Während dieser Auslegungsfrist können im Bauamt der Stadtverwaltung Hartha Anregungen, Beiträge, Kommentare und Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die komplette Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls auch die Bezeichnung des betreffenden Grundstücks/Gebäudes enthalten.

Es wird darauf hingewiesen, dass

  • nicht fristgemäß, erst nach Ablauf der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der weiteren Beschlussfassung über die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Zur alten Schmiede" nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
  • ein Antrag nach § 47 VwGO unzulässig ist, wenn mit ihm zur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB wird bekannt gegeben, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.

Hartha, den 14.12.2018

Kunze

Bürgermeister

Kontaktperson

Herr Ronald Fischer

Amtsleiter Bau- und Ordnungsamt

034328-52-160

Gegenstände

Übersicht
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung

Informationen

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