Bebauungsplan Stadt Hartha Öffentliche Auslegung

Erste Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "EDEKA-Lebensmittelmarkt" in 04746 Hartha

  • Status Beendet
  • Zeitraum 18.06.2018 bis 17.07.2018
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Hartha hat am 11.05.2017 in öffentlicher Sitzung beschlossen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "EDEKA-Lebensmittelmarkt" nach § 12 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 4 BauGB zu ändern.

Am 17.05.2018 hat der Stadtrat der Stadt Hartha in öffentlicher Sitzung den Änderungsentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "EDEKA-Lebensmittelmarkt" vom 07.05.2018 gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 07.05.2018.

Der Änderungsentwurf der ersten Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "EDEKA-Lebesnmittelmarkt" liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 18.06.2018 bis 17.07.2018 im Bauamt der Stadtverwaltung Hartha, Karl-Marx-Straße 32, 04746 Hartha während folgender Zeiten sowie nach Vereinbarung (Tel.: 034328-52-168) öffentlich aus.

Montag            von 09:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag          von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch           von 09:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag     von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag             von 09:00 bis 12:00 Uhr

Außerdem können die Planunterlagen im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de innerhalb des genannten Zeitraumes eingesehen werden. Ein Link zu diesem Beteiligungsportal finden Sie auf unserer Internetseite www.hartha.de.

Während dieser Auslegungsfrist können im Bauamt der Stadtverwaltung Hartha Anregungen, Beiträge, Kommentare und Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die komplette Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls auch die Bezeichnung des betreffenden Grundstücks/Gebäudes enthalten.

Es wird darauf hingeweisen, dass

  • nicht fristgemäß, erst nach Ablauf der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der weiteren Beschlussfassung über die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "EDEKA-Lebensmittelmarkt" nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
  • ein Antrag nach § 47 VwGO unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätetet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB wird bekannt gegeben, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.

Kunze

Bürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Hartha

Herr Fischer

Amtsleiter Bau und Ordnung

Tel.: 034328-52-160

Gegenstände

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  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen

Informationen

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