Bebauungsplan Gemeinde Großrückerswalde Frühzeitige Beteiligung

2. Änderung B-Plan Nr. 1 Gewerbegebiet "Am Richterweg"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 18.06.2018 bis 13.07.2018
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Auf Beschluss des Gemeinderats der Gemeinde Großrückerswalde vom 09.11.2018 soll der Bebauungsplan Nr. 1 „Am Richterweg“ geändert werden. Nachdem 1993 ein 1. Änderungsverfahren durchgeführt wurde, handelt es sich jetzt um die 2. Änderung, welche für ein rd. 1,1 ha großes Teilgebiet des insgesamt 3,66 ha großen Satzungsgebiets geführt wird. Vorrangiges Planungsziel ist:

  •  anstelle der auf dem Flurstück Fl.-Nr. 1253/2 bisher festgesetzten öffentlichen Parkplätze und einer öffentlichen Grünfläche ein Baugebiet auszuweisen, welches die Zulässigkeit von Wohnen und das Wohnen nicht wesentlich störendem Gewerbe ermöglicht

Die Festsetzungen werden auf einer aktuellen digitalen Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) getroffen.

Gemäß §3 (1) BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Hierzu werden die ersten Planungsansätze im öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung am 29.05.2018, 18:00 Uhr im Schulungsraum der Feuerwehr Großrückerswalde, Marienberger Straße 72 vorgestellt. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Die Unterlagen liegen auch nach der Sitzung des Gemeinderates im Bauamt der Gemeindeverwaltung Großrückerswalde, Marienberger Str. 108, 09518 Großrückerswalde in der Zeit

vom 18. 06. 2018 – 13. 07. 2018

während der nachfolgend genannten Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Dienstag: 07.30 – 11:30 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr
Donnerstag: 07.30 – 11.30 Uhr und 13.00 – 16.30 Uhr
Freitag: 07:30 – 11:30 Uhr

Ferner sind die Planunterlagen während der Offenlage auch auf den offiziellen Internetseiten der Gemeinde unter der Web-Adresse http://www.grossrueckerswalde.de sowie des Landesportals des Freistaats Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de zur Einsichtnahme eingestellt.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zur Planung schriftlich oder während der Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift im Bauamt vorgebracht werden.

Großrückerswalde, den 22.05.2018

Stephan, Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeinde Großrückerswalde
Marienberger Straße 108
09518 Großrückerswalde

Bauamt
Herr Hermann
Tel: (03735) 603-18
Mail: T.Hermann@grossrueckerswalde.de oder Bauamt@grossrueckerswalde.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung und Text
  • Begründung mit Umweltbericht
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

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