Öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
(gemäß § 3 Abs. 1 BauGB)
zum Bebauungsplan „Am Festplatz“
Der Stadtrat der Stadt Großröhrsdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.06.2020 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Am Festplatz“ gefasst.
Die Stadt Großröhrsdorf möchte mit dem Bebauungsplan die Voraussetzung für die Realisierung zur Errichtung einer Sport- und Mehrzweckhalle schaffen.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Am Festplatz“ bestehend aus Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Anlagen, Bearbeitungsstand: 08.04.2021 liegt für die Dauer eines Monats öffentlich aus, und zwar
vom 27. September 2021 bis einschließlich 29. Oktober 2021
zu den Zeiten
Montag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
bei der Stadtverwaltung Großröhrsdorf, Rathausplatz 1 in 01900 Großröhrsdorf.
Während dieser Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich und zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Großröhrsdorf, Bauverwaltung, vorgebracht werden.
Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplan nicht von Bedeutung ist.
Ein Antrag gemäß § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Schneider, Bürgermeister
Frau Beatrice Sachse
E-Mail: beatrice.sachse@grossroehrsdorf.de