Verfahren Gemeinde Großpostwitz Umwelt, Klima und Energie

Lärmkartierung 2017

  • Status Beendet
  • Zeitraum 18.04.2018 bis 15.06.2018
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Lärmkartierung 2017 für die Gemeinde Großpostwitz – Bitte beteiligen Sie sich an der öffentlichen Diskussion!

Im Rahmen der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie wurde die Bundesstraße B96 in den Teilabschnitten Bautzener Straße und Hauptstraße in Großpostwitz einer Lärmkartierung unterzogen.

Die Lärmsituation gemäß 34. BImSchV für den kartierten Bereich mit einem Verkehrsaufkommen > 3 Mio. Kfz/Jahr ist für die Tag- und die Nachtsituation (Pegel LDEN und Pegel LNIGHT) und einer Hotspot-Analyse nach Lärmkennziffern (LKZ) getrennt auf Karten graphisch dargestellt, die im Internet unter www.grosspostwitz.de sowie im Landesportal Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de veröffentlicht sind. Weiterhin sind die Lärmkarten im Foyer der Gemeindeverwaltung Großpostwitz, Gemeindeplatz 3, zur Einsicht für die Bürger ausgehangen.

Wir sind als Gemeinde aufgefordert, auch mit den betroffenen Bürgern die Ergebnisse der Lärmkartierung zu diskutieren. Hierzu ist ebenfalls im Internet unter www.grosspostwitz.de sowie im Landesportal Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de ein Handlungsleitfaden und die Broschüre „Schritt für Schritt zum Lärmaktionsplan“ veröffentlicht, die helfen sollen, unseren Bürgern die Thematik Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung nahzubringen und verständlich zu machen.

Eine erste auswertende Beratung zum Ergebnis der Lärmkartierung 2017 wurde mit Vertretern des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr (LASuV) – NL Bautzen geführt. Der Gemeinderat Großpostwitz wurde über die derzeitigen Erkenntnisse informiert und gebeten, sich mit der Umgebungslärmsituation an der Bundesstraße B96 zu befassen.

Erste Feststellungen und Tendenzen zeichnen sich wie folgt ab:

1. Eine alternative Verkehrsführung zur Bundesstraße B96 ist nicht gegeben, womit die Verkehrsströme aus den kartierten bewohnten Bereichen um- oder weggeleitet werden könnten. Auch wird der Bau einer Umgehungsstraße zur kürzlich erst grundhaft ausgebauten Bundesstraße B96 als unrealistisch angesehen.

2. Im Zuge der Ausbaumaßnahme „Bundesstraße B96 in und nördlich von Großpostwitz“ erfolgte eine Lärmvorsorge gemäß der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (16. BImSchV) in der Art, dass betroffene Wohngrundstücke mit Maßnahmen zum Schutz vor Verkehrslärm nachgerüstet wurden bzw. werden konnten.

3. Auch zukünftig ist eine Lärmsanierung von Wohngebäuden mit passivem Lärmschutz (z.B. Lärmschutzfenster) durch den Träger der Straßenbaulast im Rahmen der beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel möglich.

Kontaktadresse für die Lärmsanierung:

Landesamt für Straßenbau und Verkehr

NL Bautzen

Käthe-Kollwitz-Straße 19

02625 Bautzen

Wir bitten die betroffenen Bürger sich mit den Ergebnissen der Lärmkartierung 2017 zu befassen. Bitte geben Sie Ihre Hinweise und Anregungen

bis zum 15.06.2018

schriftlich oder mündlich zur Niederschrift an die Gemeindeverwaltung Großpostwitz (Postanschrift: 02692 Großpostwitz, Gemeindeplatz 3) bzw. per Mail an hauptamt@grosspostwitz.de , wie aus Ihrer Sicht die Umgebungslärmsituation an der Bundesstraße B96 verbessert werden kann.

Als Ergebnis der öffentlichen Diskussion mit den betroffenen Bürgern und zuständigen Behörden hat der Gemeinderat bis zur Jahresmitte 2018 die Entscheidung zu treffen, ob die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes mit oder ohne Maßnahmenplan erforderlich wird.

Lehmann, Bürgermeister

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Handlungsleitfaden_LfULG
  • Schritt für Schritt zum Lärmaktionsplan
  • Kartenlayout_LDEN Großpostwitz/OL
  • Kartenlayout_LNight Großpostwitz/O_L
  • Hotspot_LDEN Großpostwitz/OL
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