Bebauungsplan Gemeinde Großpostwitz Öffentliche Auslegung

2. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Raschaer Berg“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 11.04.2018 bis 18.05.2018
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Gemeinderat Großpostwitz hat in seiner Sitzung am 8. März 2018 den Entwurf der 2. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Raschaer Berg“ mit Begründung gebilligt und zur öffent-lichen Auslegung bestimmt.

Die 2. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB aufgestellt. Dementsprechend wurde von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Der Planentwurf mit Begründung werden nach § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum
11.04.2018 bis einschließlich 18.05.2018
Im Bauamt der Gemeindeverwaltung Großpostwitz, Gemeindeplatz 3, Erdgeschoss, Zi. 9

während der nachfolgend genannten Zeiten öffentlich ausgelegt:

montags 7.30 - 14.00 Uhr

dienstags 7.30 - 16.00 Uhr

mittwochs 7.30 - 12.00 Uhr

donnerstags 7.30 - 18.00 Uhr

freitags 7.30 - 12.00 Uhr

Während dieser Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet unter www.grosspostwitz.de sowie im Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Lehmann, Bürgermeister

Kontaktperson

Markus Michauk, Hauptamtsleiter

Gemeindeverwaltung Großpostwitz,
Gemeindeplatz 3, 02692 Großpostwitz
Telefon (035938) 58835 FAX (035938) 58850

hauptamt@grosspostwitz.de

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Planzeichnung
  • Bekanntmachung
  • Textliche Festsetzungen

Informationen

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