Bebauungsplan Gemeinde Großpösna Frühzeitige Beteiligung

2. Änderung des Bebauungsplanes Grunaer Bucht

  • Status Beendet
  • Zeitraum 11.12.2017 bis 19.01.2018
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Vorentwurfes zur 2. Änderung

des Bebauungsplanes „Grunaer Bucht“ in den Gemarkungen Gruna und Göltzschen der Gemeinde Großpösna nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Großpösna hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.11.2017 den Vorentwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Grunaer Bucht“, bestehend aus der Planzeichnung Teil A mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung, in der Fassung vom 20.11.2017 gebilligt und ihn zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt.

Der räumliche Geltungsbereich ist in der unten beigelegten Übersichtskarte dargestellt.

Im Rahmen der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Grunaer Bucht“ sollen folgende Änderungen vollzogen werden:

 Anpassung Grundflächen- und Geschossflächenzahl für alle Baugebiete

 Erweiterung Baufeld SO1A für Hotelanbau, Neuausweisung Baufeld SO1D

 Erweiterung Geltungsbereich im Nordwesten des SO1 und Anpassung an den Bestand

 Erweiterung Baufeld im SO2

 Anpassung Baufeld SO3 an den Bestand

 Anpassung Baufeld SO4 an die aktuelle Planung

 Anpassung der grünordnerischen Festsetzungen

 Neuausweisung eines Badestrandes für das SO4

 Anpassung des Geltungsbereiches an die aktuelle Liegenschaft

 Anpassung der Verkehrsflächen an den Bestand

 Wegfall Fläche P1 aus dem Geltungsbereich

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

- Erfassung der Avifauna und Herpetofauna im Bereich des B-Planes „Grunaer Bucht“ (Oktober 2017)

- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag – 2010

- Anlage 2a Text Biotoptypen

- Anlage 2b Karte Biotoptypen

- Anlage 3 Vorkommen wertgebender betroffener Brutvögel

- Anlage 4 Vorkommen wertgebender betroffener Lurche und Kriechtiere

- Verkehrsplanung und Lärmgutachten DR. BRENNER INGENIEURGESELLSCHAFT MBH Dresden

(19.04.2010)

- Geotechnischer Bericht – Baugrunduntersuchung (FCB GmbH vom 18.03.2010

Schutzgut Mensch einschließlich menschlicher Gesundheit und Bevölkerung insgesamt

Verkehrsplanung und Lärmgutachten mit Aussagen zu Immissionen

Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt

Artenschutzfachbeitrag und Erfassung der Avifauna treffen Aussagen zu Biotoptypen/geschützte Biotope und Vorkommenden Arten/Artenschutz

Schutzgut Boden

Baugrunduntersuchung, Bauphyikalische Kennwerte und Aussagen zur Versickerung, Aussagen zu

Altlasten in der Begründung

Schutzgut Wasser

Baugrunduntersuchung – allg. Aussagen zu Geologie und Hydrologie

Der Vorentwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Grunaer Bucht“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung, in der Fassung vom 20.11.2017 wird in der Zeit vom 11.12.2017 bis zum 19.01.2018 öffentlich für jedermann zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Großpösna, Im Rittergut 1, 04463 Großpösna, Zimmer 110 (Auslegungsraum), während folgenden Zeiten ausgelegt:

Montag 13:00 Uhr - 15:00 Uhr

Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

Mittwoch 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

Donnerstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

Freitag 09.00 Uhr - 12:00 Uhr

Die o.g. Unterlagen können vom 11.12.2017 bis zum 19.01.2018 im Internet unter www.grosspoesna.de und www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden. Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf bei der Gemeindeverwaltung Großpösna schriftlich oder zur Niederschrift eingebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes ist ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die von dem Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden werden über die Auslegungsfrist in einem eigenen Schreiben direkt und einzeln benachrichtigt (§ 4 Abs. 1 BauGB).

gez. Dr. Gabriela Lantzsch

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Großpösna

Sachbearbeiter Hochbau

Uwe Schneider

Im Rittergut 1

04463 Großpösna

Tel.: 034297 718 23

Fax: 034297 718 10

E-Mail: uwe.schneider@grosspoesna.de

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung
  • Festsetzungen
  • Begründung
  • Anlagen 2 bis 4 Artenschutz
  • Anlage 1 Karte Avifauna
  • Bericht Erfassung Avi- und Herpetofaune
  • Anlage 2 Karte 2 Herpetofauna
  • Anlage 3 Fotodokumentation

Informationen

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