Bebauungsplan Gemeinde Großhartmannsdorf Öffentliche Auslegung

Gemeinde Großhartmannsdorf Öffent. Bekanntmachung des Entwurfes zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet an der Schulstraße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 13.10.2021 bis 12.11.2021
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Gemeinde Großhartmannsdorf

Öffentliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Bebauungsplan. Gewerbegebiet an der Schulstraße" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Großhartmannsdorf hat in seiner Sitzung am 06.09.2021 den Planentwurf zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet an der Schulstraße", bestehend aus demTeil A (Planzeichnung) und dem Teil B (Text) in der Fassung 03/2021 beschlossen, die dazugehörige Begründung und den Umweltbericht in der Fassung 03/2021 gebilligt und die vollständigen Planunterlagen zusammen mit den unten aufgelisteten umweltbezogenen Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Das rund 2,2 Hektar große Plangebiet liegt im Süden des Ortsteils Mittelsaida zwischen Schulstraße und Annaberger Straße (Bundesstraße 101). Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 475/1, 475/2. 475/3, 475/4, 475/5, 475/6, 475/7 und788/7 der Gemarkung Mittelsaida vollständig oder teilweise. Auf Teilen des Flurstückes 780/1 der Gemarkung Erbisdorf, Stadt Brand-Erbisdorf, wird dem Bebauungsplan eine Maßnahmenfläche für den naturschutzrechtlichen Eingriffsausgleich zugeordnet.

Die Entwurfsplanunterlagen zum Bebauungsplan in der Fassung 03/2021 bestehend aus Teil A - Planzeichnung im Maßstab 1 : 500, Teil B - Text, Begründung mit Umweltbericht und 14 Anlagen sowie die unten aufgeführten nach Einschätzung der Gemeinde Großhartmannsdorf wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Bebauungsplanliegen in der Zeit vom

13.10.2021 bis einschließlich 12.11.2021

im Bauamt, Zimmer 9, der Gemeindeverwaltung Großhartmannsdorf. Hauptstraße 106, 09618 Großhartmannsdorf zu jedermanns Einsicht während nachfolgend genannter Dienstzeiten öffentlich aus.

Montag           08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag         08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Mittwoch         08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag    08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag            08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Während der Auslegungsfrist können zum Planentwurf von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder während der Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift unter oben genannterAdresse vorgebracht werden. Die Mitteilung kann auch elektronisch an die E-Mail-Adresse info@grosshartmannsdorf.de übermittelt werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB werden diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich über die Intemetpräsenz der Gemeinde Großhartmannsdorf (www.grosshartmannsorf.de/cms) zugänglich gemacht und in das Zentrale Landesportal Bauleitplanung (www.bauleitplanung.sachsen.de) eingestellt.

DIN-Normen und VDI-Richtlinien können in den nah gelegenen DIN Auslegestellen: Technische Universität Chemnitz Universitätsbibliothek, Normen- Infopoint. Straße der Nationen 62 in 09111 Chemnitz und TU Freiberg, Auskunftsplatz Universitätsbibliothek, "Georgius Agricola", Agricolastraße 10, 09599 Freiberg sowie Hochschule Mittweida (FH), Normen-Infopoint,Technikumplafz 17, 09648 Mittweida eingesehen werden. Damit sind Normaktualität und Vollständigkeit gewährleistet.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Tiere, pflanzen und biologische Vielfalt

  • Eine artenschutzrechtliche Risikoabschätzung, Stand 08.06.2017, liegt vor.
  • Ein Teil der Fläche ist mesophiles Wirtschaftsgrünland.
  • Gesetzlich geschützte Biotope sind nicht betroffen.
  • Seltene, streng geschützte Amphibien- und Reptilienarten sind nicht zu erwarten.
  • Viele Quartiersmöglichkeiten für Gebäudebrüter befinden sich im Plangebiet.
  • Es sind keine Baumhöhlen und Nester im Baumbestand vorhanden.
  • Bei Bauarbeiten und Gehölzfällungen können sich Risiken für Vögel und Fledermäuse ergeben. Deshalb sind diese nur außerhalb der Brutzeit zulässig.

Boden und Fläche

  • Die Böden im Plangebiet sind stark anthropogen überprägt.
  • Die Altlastenverdachtsfläche "Tankstelle Schulstraße" (AKZ 77 200 103) liegt im Plangebiet.
  • Gegebenenfalls wird ein Ausbau der Anbindung des Plangebietes an die Bundesstraße 101 notwendig (Linksabbiegespur).
  • Zunahme der Flächenversiegelung infolge der Planung, wodurch insbesondere der Austausch zwischen Atmosphäre und Bodenschicht verringert wird.

Schutzgut Wasser

  • Die natürliche Entwässerung des Plangebietes erfolgt zum Saidenbach.
  • Das Plan gebiet liegt in der Trinkwasserschutzzone III der Saidenbachtalsperre. Vollbiologische Kleinkläranlagen sind aufgrund der Trinkwasserschutzverordnung nichtgestattet.
  • Es ist keine Regenwasserkanalisation vorhanden. Das Plangebiet ist als dezentraler Versorgungsbereich ausgewiesen.
  • Die schadlose Abwasserbeseitigung wurde durch Einarbeitung eines Entwässerungskonzeptes für Regen- und Schmutzwasser, Stand 21.06.2017, aktualisiert 28.07.2021 sichergestellt.
  • Zunahme der Flächenversiegelung infolge der Planung, wodurch insbesondere die Infiltration von Wasser in Boden und die Grundwasserneubildung verringert werden.

Luft und Klima

  • Zunahme der Flächenversiegelung infolge der Planung, wodurch insbesondere die Verdunstungsleistung im Plangebiet verringert wird.
  • Erhebliche Überwärmungseffekte sind nicht zu erwarten.
  • Aus einer Intensivierung der gewerblichen Nutzung des Plan gebietes folgt eine Intensivierung des Treibhausgas-Ausstoßes.
  • Die Luftqualität erheblich beeinflussende Verkehrsströme sind nicht zu erwarten.

Landschaft

  • Das Plangebiet ist von Aufforstungen umgeben.
  • Es sind keine SChutzgebiete betroffen.
  • Es handelt sich um einen bereits baulich und gewerblich genutzten Standort.
  • Es ist infolge der Planung keine überhöhende Fernwirkung zu erwarten.
  • Es ist keine erhebliche Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes (Plangebiet bereits baulich genutzt, vertikale Fassadengliederung, Regelungen zu Werbeanlagen und Einfriedungen) zu erwarten.
  • Es erfolgt ein Schutz des Ortsbildes durch vertikal gegliederte Fassaden.
  • Es erfolgt die Anlage einer Randeingrünung zur Bundesstraße 101.

Mensch, Bevölkerung und Gesundheit

  • Siedlungssplitter befinden sich in der Nähe des Plangebietes. Eine Beeinträchtigung der Wohnbevölkerung wurde durch Einarbeitung von schalltechnischen Berechnungen, Stand 12.09.2016, ausgeschlossen.
  • Zwischen der Bundesstraße 101 und Baugebiet liegt ausreichend großer Abstand.
  • Die Luftqualität erheblich beeinflussende Verkehrsströme sind nicht zu erwarten.
  • Erhebliche Überwärmungseffekte sind nicht zu erwarten. Abstandsanforderungen zu umgebenden Waldflächen nach Sächsischem Waldgesetzt werden beachtet. Eine Grunddienstbarkeit (Schadenverzicht) liegt vor.
  • Anhaltspunkte für radiologisch relevante Hinterlassenschaften liegen nicht vor.
  • Wahrscheinlich ist die Konzentration von Radon in der Bodenluft erhöht.
  • Trinkwasserschutzzone 111 der Saidenbachtalsperre: Die schadlose Abwasserbeseitigung wurde durch Einarbeitung eines Entwässerungskonzeptes für Regen- und Schmutzwasser, Stand 21.06.2017, aktualisiert 28.07.2021 sichergestellt.
  •  Das Plangebiet befindet sich in einem Bereich, in dem Altbergbau vorkommen kann.

Kultur und Sachgüter

  • Eine Inanspruchnahme von landwirtschaftlich genutzten Flächen im Rahmen des Eingriffsausgleiches findet nicht statt.
  • Sicherungswürdige Hartgesteinsstoffe befinden sich im Umfeld des Plangebietes.

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus. Dazu gehörenauch folgende Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:

  • Landesdirektion Sachsen, Referat Raumordnung, Stellungnahme vom 18.06.2014,
  • Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Stellungnahme vom 16.06.2014,
  • Landesamt für Archäologie, Stellungnahme vom 13.05.2014,
  • Sächsisches Oberbergamt. Stellungnahme vom 08.05.2014,
  • Planungsverband Region Chemnitz, Stellungnahme vom 17.06.2014,
  • Landratsamt Mittelsachsen, diverse Referate, Stellungnahme vom 10.06.2014,
  • Abwasserzweckverband Olbemhau, Stellungnahme vom 13.06.2014,
  • Industrie- und Handelskammer Chemnitz, Stellungnahme vom 11.06.2014,
  • Regionalbauernverband Erzgebirge e.V .. Stellungnahme vom 22.05.2014.

Im auszulegenden Umweltbericht zum Bebauungsplan in der Fassung 03/2021 sind Ausführungen zu den Planauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Boden, Tiere, Pflanzen, Wasser, Klima, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie zu Maßnahmen zur Kompensation erheblicher Umweltauswirkungen enthalten.

Über die Abhandlung der Schutzgüter im Umweltbericht hinaus liegen neben allgemeingültigen und verfügbaren Merkblättem des Landratsamtes Mittelsachsen zu Gehölzpflanzungen folgende standortkonkrete Umweltinformationen als Anlage zur Begründung öffentlich aus:

  • Entwässerungskonzept für Regen- und Schmutzwasser, Stand 21.06.2017, aktualisiert 28.07.2021
  • Schalltechnische Berechnungen, Stand 12.09.2016,
  • Artenschutzfachliche Risikoabschätzung, Stand 08.06.2017.

Großhartmannsdorf, den 27.09.2021

Dirk Müller

Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Großhartmannsdorf. Hauptstraße 106, 09618 Großhartmannsdorf

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