Bebauungsplan Stadt Großenhain Beschluss

Bebauungsplan "Kirschallee"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 30.03.2021 bis 13.06.2021
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Planzeichnung

Inkrafttreten des Bebauungsplanes „Kirschallee“ der Stadt Großenhain

Der Stadtrat der Stadt Großenhain hat in seiner Sitzung am 26.04.2006 die erste Satzung über den Bebauungsplan  „Kirschallee“ beschlossen.

Beschluss Nr.: 32/2006

Der Stadtrat beschließt:

1. Der Bebauungsplan „Kirschallee“ wird als Satzung beschlossen (Anlage 1).

2. Die Begründung zum Bebauungsplan „Kirschallee“ wird gebilligt (Anlage 2).

In der Stadtratssitzung am 05.07.2006 wurde die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Großenhain über den Bebauungsplan „Kirschallee“ in Großenhain beschlossen.

      Beschluss Nr.: 71/2006

      Der Stadtrat beschließt:

      Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung zum Bebauungsplan „Kirschallee“ in Großenhain wird       beschlossen (Anlage 1).

Die Satzungen bedürfen grundsätzlich keiner Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde, da sie auf der Grundlage eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes in Kraft gesetzt werden.

Die Durchführung des Planverfahrens diente der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Einfamilienhäusern.

Die Satzungen bestehen aus dem Bebauungsplan, bestehend aus:

  • der Planzeichnung mit Planzeichenerklärung vom 01.04.2006 und
  • den textlichen Festsetzungen vom 01.04.2006., ergänzt durch die textlichen Festsetzungen zu Pkt. 6 vom 05.07.2006   Es gilt die Begründung zum Bebauungsplan vom 01.04.2006. 

Der Bebauungsplan tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan und seine Begründung während folgender Dienstzeiten

Montag                        8.30 – 12.00 Uhr        und      13.30 – 15.30 Uhr

Dienstag          8.30 – 12.00 Uhr        und      13.30 – 18.00 Uhr

Mittwoch         8.30 – 12.00 Uhr        und      13.30 – 15.30 Uhr

Donnerstag      8.30 – 12.00 Uhr        und      13.30 – 15.30 Uhr

Freitag             8.30 – 12.00 Uhr       

in der Stadtverwaltung Großenhain, Stadtbauamt, Hauptmarkt 1, Zimmer 41, einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

 

 

Gesetzliche Wirksamkeitsvoraussetzungen:

  1. Eine etwaige Verletzung von in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und  2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie 
  2. etwaige Mängel der Abwägung beim Zustandekommen dieser Satzung sind nach § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich,  wenn sie nicht schriftlich in den Fällen der Nr. 1 innerhalb eines Jahres, in den Fällen der Nummer 2 innerhalb von 7 Jahren seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.  Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) oder von aufgrund der SächsGemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzungen ist nach § 4 Abs. 4  SächsGemO in dem dort bezeichnetem Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden ist. Die Verletzungen sind schriftlich gegenüber der Stadt Großenhain, Hauptmarkt 1, 01558 Großenhain, geltend zu machen. 

Großenhain, den 06.07.2006

Burkhard Müller

Bürgermeister

Kontaktperson

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Stadtverwaltung Großenhain

Geschäftsbereich Bau/SG Planung und Bauverwaltung

Hauptmarkt 101558 Großenhain

Tel.: +49 (0) 3522 304-247

E-Mail: stadtverwaltung@grossenhain.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung und Textliche Festsetzungen sowie Änderung der Satzung
  • Begründung

Informationen

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