Verfahren Stadt Großenhain Haushalt und Finanzen

Öffentliche Auslegung Entwurf der 1. Nachtragssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021

  • Status Beendet
  • Zeitraum 24.02.2021 bis 17.03.2021
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Der Entwurf der 1. Nachtragssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 der Großen Kreisstadt Großenhain wird gemäß § 76 Absatz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)

  • in der Zeit vom 25. Februar 2021 bis einschließlich 5. März 2021
  • hier im Beteiligungsportal der Stadt Großenhain, zur kostenlosen Einsicht für jedermann, elektronisch zur Verfügung gestellt.

Gemäß § 76 Absatz 1 Satz 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) können Einwohner und Abgabepflichtige der Stadt Großenhain,

  • vom 25. Februar 2021 bis einschließlich 16. März 2021,

Einwendungen erheben.

Die Einwendungen können schriftlich bei der Stadtverwaltung Großenhain, Geschäftsbereich Finanzen und Allgemeine Verwaltung, Hauptmarkt 1, 01558 Großenhain, eingereicht werden.

Einwendungen können mündlich zur Niederschrift unter vorheriger telefonischer Terminvereinbarung, Telefon: 03522/304-235 oder 03522/304-227, in der Stadtverwaltung Großenhain, Geschäftsbereich Finanzen und Allgemeine Verwaltung, Hauptmarkt 1, 01558 Großenhain, erhoben werden.

Über fristgemäß erhobene Einwendungen beschließt der Stadtrat der Großen Kreisstadt Großenhain in öffentlicher Sitzung.

Die einzelnen Bestandteile und Übersichten des 1. Nachtragshaushaltes 2021 finden Sie links unter dem Punkt "Gegenstände".

Kontaktperson

Frau Elke Opitz
Geschäftsbereichsleiterin Finanzen und Allgemeine Verwaltung
Telefon: 03522 304-235
E-Mail: kaemmerei@stadt.grossenhain.de

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