Bebauungsplan Stadt Großenhain Erneute Beteiligung

Entwurf des Bebauungsplanes "Wohngebiet Zschauitzer Landstraße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 27.07.2020 bis 21.08.2020
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Aus der Behördenbeteiligung und der Offenlage vom 08.03.2018 bis zum 12.04.2018 haben sich für die Planung wesentliche Änderungen ergeben, die eine Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfs erforderlich machten und eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB begründen. Gegenüber den Unterlagen zum Entwurfsbeschluss haben sich nachstehende Änderungen ergeben:

Ergänzende Gutachten:

  • Ergänzung zur Neufassung der Schallimmissionsprognose vom 22.10.2018, Ingenieurbüro für Lärmschutz Förster & Wolgast, Bayreuther Straße 12, 09130 Chemnitz
  • 2. Ergänzung zur Neufassung der Schallimmissionsprognose vom 08.05.2020, Ingenieurbüro für Lärmschutz Förster & Wolgast, Bayreuther Straße 12, 09130 Chemnitz

Planzeichnung:

  • Verlegung der Ausgleichsmaßnahme A2 innerhalb der Grenzen der öffentlichen Grünfläche
  • Aufnahme eines Wegerechtes für die Rückseitige Zufahrt der Flurstücke 20/37 und 20/40
  • Ergänzung einer Verkehrsfläche als Fußgängerbereich entlang der Dorfstraße zur Zufahrt der Anliegerstraße des Plangebietes
  • Ergänzung einer visuellen Darstellung der Gebäudeseiten mit passiven Schallschutzmaßnahmen

Begründung:

  • Es erfolgte eine inhaltliche und redaktionelle Überarbeitung der Begründung zum Bebauungsplanentwurf vom 19.12.2017. In der überarbeiteten Form der Begründung vom 13.05.2020 sind die inhaltlich geänderten Inhalte farblich hervorgehoben.

Die geänderten Bestandteile sind in den Unterlagen entsprechend kenntlich gemacht.

Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB liegt der geänderte Entwurf des Bebauungsplans „Wohngebiet Zschauitzer Landstraße“ i.d.F. vom 13.05.2020 einschließlich der Begründung

 

vom 10. August 2020 bis einschließlich 21. August 2020

in der Stadtverwaltung Großenhain, Geschäftsbereich Bau, 2. Obergeschoss, Hauptmarkt 1, 01558 Großenhain während der Dienstzeiten:

Montag            09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Dienstag          09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr

Mittwoch          09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Donnerstag      09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

Freitag             09:00 Uhr - 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der öffentlichen Auslegungsfrist können zu den geänderten und ergänzten Planinhalten von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung, Großenhain, Geschäftsbereich Bau vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB). Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange werden parallel gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB beteiligt und über die erneute eingeschränkte öffentliche Auslegung des Planentwurfes benachrichtigt.

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o.g. Auslegungszeitraumes auch über die Internetseite der Stadt Großenhain unter www.grossenhain.de in der Rubrik „Stadt - Aktuelles aus dem Rathaus/Amtliche Bekanntmachungen“ sowie auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Großenhain, 29.07.2020

Dr. Sven Mißbach

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Stadtverwaltung Großenhain
Geschäftsbereich Bau/
SG Planung und Bauverwaltung
Hauptmarkt 1
01558 Großenhain

Tel.: +49 (0) 3522 304-247

E-Mail: stadtverwaltung@grossenhain.de

Gegenstände

Übersicht
  • Bebauungsplan "Wohngebiet Zschauitzer Landstraße
  • Erste Ergänzung zum Schallimmissionsprognose vom 29.09.2017
  • Zweite Ergänzung zum Schallimmissionsprognose vom 29.09.2017
  • Begründung

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.