Bebauungsplan Stadt Großenhain Öffentliche Auslegung

Entwurf des Bebauungsplans "Wohngebiet - An der Röderaue", Stadt Großenhain

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.06.2020 bis 09.07.2020
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Großenhain hat in seiner Sitzung am 18.12.2019 mit Beschluss-Nr. BV 116/2019 SR den Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung "Wohngebiet - An der Röderaue" in der Fassung vom 10.10.2019 mit Begründung und Anlagen hierzu gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Der Bebauungsplan wird gem. § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Ziel und Zweck der Planung:

Bei dem Standort handelt es sich um einen ehemaligen Gewerbestandort (ehem. Großenhainer Hoch- und Tiefbau), welcher seit Jahren brachliegt und einen städtebaulichen Missstand darstellt. Geplant ist die Entwicklung einer vorwiegend ein- bis zweigeschossigen Einfamilienhausbebauung in Form von Einzel- und Reihenhäusern.

Im südlichen Bereich des Plangebietes liegen Randbereiche im festgesetzten Überschwemmungsgebiet, daher sind planerisch ein breiter Grünstreifen sowie eine hochwasserangepasste Bauweise vorgesehen.

Die Haupterschließung erfolgt zentral über die Martin-Scheumann-Straße. Hiervon zweigen nach Westen zwei Straßenanbindungen zur inneren Erschließung des Gebietes ab. Mit der Festsetzung einer Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung "Verkehrsberuhigter Bereich" wird hier auf eine durchaus flexible Ausnutzung des Straßenraumes orientiert. Zur Herstellung der Verkehrsanlagen wird ein Erschließungsvertrag zwischen der Stadt und dem Vorhabenträger geschlossen.

Ein Spielbereich wird als öffentliche Grünfläche festgesetzt. Die Herstellung des Spielplatzes soll durch den Vorhabenträger erfolgen. Hierzu wird ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt und dem Vorhabenträger geschlossen.

Zur Verbesserung der verkehrlichen Situation für Radfahrer wird von Seiten der Stadt Großenhain ein Gehweg am westlichen Fahrbahnverlauf der Martin-Scheumann-Straße geplant. Dieser wurde unter Absprache der Stadt mit dem Vorhabenträger anteilig in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes integriert und ist im Nutzungsbeispiel zum Bebauungsplan dargestellt.

Gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Entsprechend § 2 Abs. 3 BauGB sind die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial), zu ermitteln und zu bewerten. Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB wird dafür die Öffentlichkeit am Planverfahren beteiligt.

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB liegen der Entwurf des Bebauungsplanes "Wohngebiet - An der Röderaue", Großenhain, einschließlich Begründung in der Zeit vom

08. Juni2020 bis einschließlich 09. Juli 2020

in der Stadtverwaltung Großenhain, Geschäftsbereich Bau, 2. Obergeschoss, Hauptmarkt 1, 01558 Großenhain während der Dienstzeiten:

Montag                       09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag                     09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch                     09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag                 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag                         09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Hinweis: Aufgrund der aktuellen Lage zum Coronavirus ist derzeit nicht absehbar, ob das Großenhainer Rathaus während des gesamten Auslegungszeitraumes für den allgemeinen Besucherverkehr geöffnet sein wird. Im Fall der Schließung des Rathauses für den allgemeinen Besucherverkehr, ist eine telefonische Anmeldung (Tel.: 035822 304 247) zur Einsichtnahme erforderlich. Sie werden nach Terminvereinbarung persönlich am Haupteingang des Großenhainer Rathauses abgeholt.

Die Öffentlichkeit kann sich während dieser Zeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informieren. In dieser Zeit besteht die Gelegenheit, die Planungsabsichten zu erörtern sowie Anregungen und Bedenken zur Planung gegenüber der Stadt Großenhain vorzubringen. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks enthalten. Stellungnahmen können auch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift abgegeben werden: FRichter@stadt.grossenhain.de.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Während der Zeit der öffentlichen Auslegung liegen folgende Unterlagen aus:

  • Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung "Wohngebiet An der Röderaue" (Stand: 10.10.2019),
  • Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung "Wohngebiet An der Röderaue", (Stand: 10.10.2019) mit Anhang und Anlagen:
    • Gutachten zu den Baugrund- und Gründungsverhältnissen zum Bebauungsplan der Innenentwicklung "Wohngebiet – An der Röderaue", Nr. G-6-19, R. Porsche Geoconsult, Dessau-Roßlau vom 02.10.2019,
    • Orientierende Untersuchung zur Gefährdungsabschätzung ehem. "Großenhainer Hoch- und Tiefbau", Geoservice Bähr, 01816 Bad Gottleuba/Berggießhübel, OT Langenhennersdorf vom 27.08.2019,
    • Nutzungsbeispiel (Stand 10.10.2019).

Die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Arten umweltbezogener Informationen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung werden ebenfalls, wie nachfolgend ausgeführt, öffentlich ausgelegt:

  • Landesdirektion Sachsen vom 15.01.2019 mit Hinweisen zu Belangen des Hochwasserschutzes (Lage von Teilbereichen der Planung in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet),
  • Landratsamt Meißen vom 28.01.2019 mit Hinweisen zu den Belangen des Denkmalschutzes (Umgebungsschutz zu bestehenden Kulturdenkmalen), Wasserrecht (Überschwemmungsgebiet, Gewässerrandstreifen Große Röder, Niederschlagswasserabführung im Plangebiet), Artenschutz (Fledermäuse, Zauneidechsen),
  • Landesamt für Archäologie vom 10.01.2019 mit Hinweisen zum Belang Bodendenkmalschutz,
  • Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 18.01.2019 mit Hinweisen zu den Belangen Natürliche Radioaktivität (Radonschutz) und Geologie (Baugrund).

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraumes gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch über die Internetseite der Stadt Großenhain unter:

www.grossenhain.de in der Rubrik "Stadt - Aktuelles aus dem Rathaus - Amtliche Bekanntmachungen" sowie auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter:

www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Die der Planung zugrundeliegenden nicht öffentlich zugänglichen Vorschriften (VDI-Richtlinien, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften und ähnliche Regelungen) können während der Zeit der öffentlichen Auslegung im Geschäftsbereich Bau eingesehen werden. Die Stadt Großenhain weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin:

Nach § 4 a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Großenhain, den 27.05.2020

Dr. Sven Mißbach

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Stadtverwaltung Großenhain
Geschäftsbereich Bau/
SG Planung und Bauverwaltung
Hauptmarkt 1
01558 Großenhain

Tel.: +49 (0) 3522 304-247

E-Mail: stadtverwaltung@grossenhain.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung und Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Gutachten zu den Baugrund- und Gründungsverhältnissen
  • Orientierende Untersuchung zur Gefährdungsabschätzung ehem. "Großenhainer Hoch- und Tiefbau"
  • Nutzungsbeispiel
  • SN Landesdirektion Sachsen vom 15.01.2019
  • SN Landratsamt Meißen vom 28.01.2019
  • SN Landesamt für Archäologie vom 10.01.2019
  • SN Landesamt für Umwelt vom 18.01.2019

Informationen

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