Verfahren Stadt Großenhain Stadtentwicklung und Ländlicher Raum

Entwurf des städtebaulichen Entwicklungskonzept (SEKo) für das Gebiet „Zentrum“ in Großenhain

  • Status Beendet
  • Zeitraum 19.12.2018 bis 31.01.2019
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Geltungsbereich SEKo "Zentrum"

 

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des städtebaulichen Entwicklungskonzepts „Zentrum“ in Großenhain

Die Stadt Großenhain avisiert die Antragsstellung für die Neuaufnahme von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen im Städtebauförderungsprogramm „SOP - Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“.

Ziel des Programms ist es, die Gemeinden bei der Bewältigung des funktionalen und räumlichen Strukturwandels in ihren zentralen Versorgungsbereichen zu unterstützen sowie den zunehmenden Funktionsverlusten entgegenzuwirken. Im Mittelpunkt stehen Erhalt und Weiterentwicklung dieser zentralen innerörtlichen Versorgungsbereiche als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben. Die Besonderheit des Programms liegt in der Kombination von Baumaßnahmen zur Stärkung der Zentrenfunktion und der Aktivierung sowie Verstetigung von partnerschaftlichen Kooperationen aller Akteursgruppen. Voraussetzung für die Antragsstellung zum SOP ist ein schlüssiges, umsetzungsorientiertes und realisierbares Fördergebietskonzept.

 

Vor diesem Hintergrund erfolgt im Rahmen der Stadtentwicklung der Stadt Großenhain aktuell die Ausarbeitung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (SEKO) für das Gebiet „Zentrum“. Dieses städtebauliche Entwicklungskonzept „Zentrum“ basiert auf der 2009/2010 erarbeiteten Fortschreibung des Neuordnungskonzeptes für das Sanierungsgebiet „Stadtkern“ und das Erhaltungsgebiet „Historische Innenstadt“. Es beschreibt auf Grundlage einer umfangreichen Analyse die zukünftigen städtebaulichen Handlungsfelder der Stadt Großenhain und setzt Schwerpunkte hinsichtlich des Fördermitteleinsatzes. Übergeordnete Ziele sind die Behebung erheblicher städtebaulicher Funktionsverluste und eine qualitative Aufwertung des Gebietes.

Folgende vorläufigen Ziele und Maßnahmen sind für das SEKO „Zentrum“ vorgesehen:

  • Stärkung des inneren Stadtkerns als Wohn- und Geschäftsstandort im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der städtischen Infrastruktur
  • Funktionale Stärkung zum Erhalt des Versorgungszentrums in Zeiten des Online-Handels und des Wegfalls traditioneller Geschäfte
  • Nachhaltige Anpassung aufgrund Klimawandel sowie demographischen Wandel

Mit der Erstellung des städtebaulichen Entwicklungskonzepts „Zentrum“ wurde die STEG Stadtentwicklung GmbH, Geschäftsstelle Dresden, beauftragt.

Da Maßnahmen nur im Zusammenwirken mit den privaten Eigentümern umsetzbar sind, bieten wir Ihnen Gelegenheit sich über die Planungen der Stadt Großenhain im Vorfeld zu informieren. Der Entwurf des städtebaulichen Entwicklungskonzepts „Zentrum“ liegt im Zeitraum

vom 2. Januar 2019 bis einschließlich 31. Januar 2019

in der Stadtverwaltung Großenhain, Geschäftsbereich Bau, 2. Obergeschoss, Hauptmarkt 1, 01558 Großenhain während der allgemeinen Sprechzeiten:

 

Montag            09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag          09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag      09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag             09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und zusätzlich am Mittwoch in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Das SEKO „Zentrum“ kann während des o. g. Auslegungszeitraumes auch über die Internetseite der Stadt Großenhain unter www.grossenhain.de in der Rubrik „Stadt - Aktuelles aus dem Rathaus/Amtliche Bekanntmachungen“ sowie auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Während der öffentlichen Auslegung können von jedermann Stellungnahmen mit Anregungen zu den anstehenden Planungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Großenhain vorgebracht werden. 

Anregungen und Stellungnahmen können auch per E-Mail abgegeben werden, an:

stadtverwaltung@grossenhain.de

Großenhain, 19.12.2018

 

Dr. Sven Mißbach

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Stadtverwaltung Großenhain
Geschäftsbereich Bau/
SG Planung und Bauverwaltung
Hauptmarkt 1
01558 Großenhain

Tel.: +49 (0) 3522 304-247

E-Mail: stadtverwaltung@grossenhain.de

Gegenstände

Übersicht
  • Entwurf SEKo Zentrum i.d.F. vom Dezember 2018

Informationen

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