Bebauungsplan Stadt Großenhain Frühzeitige Beteiligung

Vorentwurf des Bebauungsplans „Wohngebiet – An der Röderaue“, Stadt Großenhain

  • Status Beendet
  • Zeitraum 28.11.2018 bis 23.01.2019
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Geltungsbereich

Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan „Wohngebiet – An der Röderaue“

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Großenhain hat in seiner 30. öffentlichen Sitzung am 13.06.2018 folgenden Beschluss gefasst:

Beschluss Nr. BV 45/2018 SR

  1. Der Stadtrat beschließt nach § 2 Abs. 1 BauGB, für den Bereich der Flurstücke Nr.: 18/9, 20/4, 202/5, 203/4 sowie für Teilflächen der Flurstücke Nr. 20/6 und 1028/1 der Gemarkung Naundorf in Großenhain einen Bebauungsplan nach §§ 8 ff. BauGB aufzustellen. Dieser trägt die Bezeichnung: „Wohngebiet – An der Röderaue“.
  2. Der Stadtrat beschließt die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes entsprechend der Anlage 1 zur Beschlussvorlage.
  3. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Die Nachbargemeinden sind gem. § 2 Abs. 2 BauGB, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind frühzeitig gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen; die Öffentlichkeit ist frühzeitig gem. § 3 Abs. 1 BauGB zu unterrichten.

Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbaulandentwicklung.

Im Zuge der Bearbeitung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes hat sich herausgestellt, dass die Voraussetzungen gegeben sind, den Bebauungsplan gemäß § 13 a BauGB als sog. Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a Abs. 1 Satz 1 BauGB aufstellen zu können. Der Bebauungsplan der Innenentwicklung wird gemäß § 13 a ff. im beschleunigten Verfahren aufgestellt.
Demnach gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Insbesondere wird hier von der Umweltprüfung sowie von der Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2 a BauGB abgesehen. Zur Einhaltung der Vorgaben des § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB wird die frühzeitige Beteiligung durchgeführt.

Entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB liegt der Vorentwurf des Bebauungsplans „Wohngebiet – An der Röderaue“ der Stadt Großenhain in der Fassung vom 02.11.2018 einschließlich der Begründung sowie einem Nutzungsbeispiel

vom 5. Dezember 2018 bis einschließlich 23. Januar 2019

in der Stadtverwaltung Großenhain, Geschäftsbereich Bau, 2. Obergeschoss, Hauptmarkt 1, 01558 Großenhain während der allgemeinen Sprechzeiten:

Montag  09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag  09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und zusätzlich am Mittwoch in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraumes auch über die Internetseite der Stadt Großenhain unter www.grossenhain.de in der Rubrik „Stadt - Aktuelles aus dem Rathaus/Amtliche Bekanntmachungen“ sowie auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Während der öffentlichen Auslegung können von jedermann Stellungnahmen mit Anregungen zu den anstehenden Planungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Großenhain vorgebracht werden.

Anregungen und Stellungnahmen können auch per E-Mail abgegeben werden, an:
stadtverwaltung@grossenhain.de

Öffentlich nicht zugängliche Normen und Verordnungen, welche Festsetzungen der Planung betreffen, werden an der o. g. Stelle zur Einsicht bereitgehalten.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan "Wohngebiet – An der Röderaue" gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Großenhain deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Großenhain, 28.11.2018


Dr. Sven Mißbach
Oberbürgermeister

Kontaktperson

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Stadtverwaltung Großenhain
Geschäftsbereich Bau/
SG Planung und Bauverwaltung
Hauptmarkt 1
01558 Großenhain

Tel.: +49 (0) 3522 304-247

E-Mail: stadtverwaltung@grossenhain.de

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