Bebauungsplan Stadt Grimma Öffentliche Auslegung

B-Plan Nr. 103 "Wohngebiet Rappenberg", 2. BA

  • Status Beendet
  • Zeitraum 25.10.2021 bis 26.11.2021
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Grimma über die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des vorzeitigen Bebauungsplans Nr. 103 "Wohngebiet Rappenberg, 2. BA" der Stadt Grimma

Der Stadtrat der Stadt Grimma hat in seiner Sitzung am 16.09.2021 den Entwurf des vorzeitigen Bebauungsplans Nr. 103 „Wohngebiet Rappenberg, 2. BA" gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt (Beschluss-Nr. SR 09.21 – VI 0931).

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Geltungsbereich befindet sich nordwestlich des Stadtzentrums von Grimma sowie südwestlich des Ortsteils Hohnstädt, südlich angrenzend an den Brauereiweg und westlich des Fliederwegs. Er umfasst die Flurstücke 453/30, 435/32, 453/34, 453/35, 453/38 und 453/n in der Gemarkung Hohnstädt und Teile der Flurstücke 1826 und 2542 in der Gemarkung Grimma auf einer Fläche von ca. 8,3 Hektar und ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegt nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom

25.10.2021 bis einschließlich 26.11.2021

aus. Aufgrund der COVID-19-Pandemie wird gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG die öffentliche Auslegung durch die Veröffentlichung im Internet ersetzt.

Als zusätzliches Informationsangebot erfolgt innerhalb der Frist eine Auslegung der Unterlagen während der Dienstzeiten

Montag         9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

Dienstag       9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch        geschlossen

Donnerstag  9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

Freitag          9.00 – 12.00 Uhr

in der Stadtverwaltung Grimma, Markt 17, Zimmer 2.03, 04668 Grimma.

Aufgrund der Einschränkungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie kann der Zugang zur Stadtverwaltung eingeschränkt sein. Eine Einsicht in die Planunterlagen ist in diesem Fall für die Dauer der Auslegung nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0 34 37/ 98 58-710 oder per E-Mail an kluge.simone@grimma.de durchgehend gewährleistet.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung, der Entwurf des Bebauungsplans mit seiner Begründung, der Umweltbericht, sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind im Internet auf folgenden Seiten verfügbar:

https://www.grimma.de/bauen-und-wirtschaft/stadtentwicklung

und https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html

sowie über das zentrale Landesportal unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die Abgabe von Stellungnahmen kann beispielsweise auch elektronisch per E-Mail an kluge.simone@grimma.de oder beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de erfolgen.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:

Fläche

  • derzeitige Flächennutzung im Plangebiet
  • Auswirkungen des Vorhabens durch Überbauung und Versiegelung

Boden

  • Bodenarten, Bodenfunktionen und Vorbelastungen im Plangebiet
  • Auswirkungen durch Überbauung und Versiegelung
  • Beschreibung von Vermeidungs- Erhaltungs- und festgesetzten Pflanzmaßnahmen

Wasser

  • Zustand des Grundwassers
  • Auswirkungen durch Überbauung und Versiegelung und den Abfluss von Niederschlagswasser

Klima/Luft

  • Klimatische Bedingungen im Plangebiet
  • Auswirkungen auf Tages- und Nachttemperaturen sowie auf ein Kaltluftentstehungsgebiet

Biotope und Flora

  • Im Plangebiet und der näheren Umgebung kartierte Biotoptypen
  • Auswirkungen während der Bauzeit und durch Überbauung und Versiegelung
  • Beschreibung der festgesetzten Begrünungs- und Pflanzmaßnahmen

Fauna und biologische Vielfalt

  • Artenschutzfachbeitrag mit den im Untersuchungsraum vorkommenden Tier- und Pflanzenarten auf Grundlage durchgeführter Kartierungen sowie einer Konfliktanalyse für die durch das Vorhaben betroffenen, gesetzlich geschützten Arten aus den Artgruppen Vögel, Fledermäuse, Käfer und Reptilien
  • Bau- und betriebsbedingte Beeinträchtigung vorkommender Tierarten durch Überbauung und Versiegelung sowie den Entzug von Lebensraum
  • Beschreibung von Artenschutzmaßnahmen und der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung des Eintritts artenschutzrechtlicher Verbote

Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit und Landschaftsbild

  • Beschreibung des vorhandenen Landschaftsbildes
  • Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Überbauung und visuelle Wahrnehmung
  • Beschreibung von festgesetzten Pflanzmaßnahmen zur Eingrünung des Plangebiets

Kultur- und Sachgüter

  • Denkmale sind vom Vorhaben nicht betroffen

Schutzgebiete nach Naturschutzrecht

  • Schutzgebiete im erweiterten Untersuchungsraum
  • Geschützte Biotope im Geltungsbereich

Sonstige Angaben

  • Darstellung der Ziele des Umweltschutzes und relevanter Planwerke
  • Eingriff- und Ausgleichsbilanzierung gemäß Handlungsempfehlung Sachsen
  • Methodikbeschreibung, Maßnahmen zur Überwachung
  • Umgang mit Abfällen und wassergefährdenden Stoffen

In den vorliegenden Stellungnahmen aus der Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorwiegend auf geschützte Tier- und Pflanzenarten sowie die Belästigung der Anwohner durch zusätzlichen Anwohner- und Baustellenverkehr, Staub und Lärm während der Bauzeit hingewiesen.

Für Rückfragen zur Planung steht neben der Stadtverwaltung Grimma auch das mit der Planung beauftragte Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Heinrich-Heine-Straße 13, 15537 Erkner, Telefon (033 62) 8 83 61-0, Fax (033 62) 8 83 61-59, E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Grimma, 28.09.2021

Matthias Berger

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Frau Kluge - kluge.simone@grimma.de - 03437/ 98 58 710

Datenschutzerklärung

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Baugrundgutachten
  • Anlage 1 Avifauna
  • Anlage 2 Fledermäuse
  • Stellungnahmen B-Plan Nr. 103

Informationen

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