Bebauungsplan Stadt Grimma Frühzeitige Beteiligung

B-Plan Nr. 103 -"Wohngebiet Rappenberg, 2. BA"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 26.04.2021 bis 28.05.2021
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Grimma hat in seiner Sitzung am 25.03.2021 den Vorentwurf des vorzeitigen Bebauungsplans Nr. 103 „Wohngebiet Rappenberg, 2. BA" gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt (Beschluss-Nr.: SR 03.21 – VI 887).

Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Geltungsbereich befindet sich nordwestlich des Stadtzentrums von Grimma sowie südwestlich des Ortsteils Hohnstädt, südlich angrenzend an den Brauereiweg und westlich des Fliederwegs. Er umfasst die Flurstücke 453/30, 435/32, 453/34, 453/35, 453/38 und 453/n in der Gemarkung Hohnstädt und Teile der Flurstücke 1826 und 2542 in der Gemarkung Grimma auf einer Fläche von ca. 8,3 Hektar und ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen.

Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung eines neuen aufgelockerten, durchgrünten Wohngebiets, welches den Übergang zwischen dem Siedlungskörper im Norden und Osten und den Offenlandflächen im Westen markiert. Dabei sollen nicht ausschließlich Grundstücke für Einfamilienhäuser geschaffen werden, auch ortsbildgerechte Mehrfamilienhäuser sowie eine Kindertagesstätte sind vorgesehen. Zudem soll in der Mitte des neuen Wohngebiets ein Grünzug entstehen, welcher als Fläche für Erholungszecke mit einem Spielplatz ausgestaltet wird.

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt, gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB wird für das Vorhaben eine Umweltprüfung durchgeführt.

Der Vorentwurf des vorzeitigen Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht wird in der Zeit vom

26.04.2021 bis einschließlich 28.05.2021

in der Stadtverwaltung Grimma, Markt 16/17, Zimmer 2.03, 04668 Grimma während der nachfolgenden Dienstzeiten öffentlich ausgelegt.

Montag           9.00 – 16.00 Uhr

Dienstag         9.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch         9.00 – 16.00 Uhr  

Donnerstag     9.00 – 16.00 Uhr

Freitag            9.00 – 12.00 Uhr

Parallel sind die Planunterlagen während des o.g. Zeitraums im Internet auf den Websites

https://www.grimma.de/bauen-und-wirtschaft/stadtentwicklung

https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html

abrufbar.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Für Rückfragen steht das Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Heinrich-Heine-Straße 13, 15537 Erkner, Telefon (033 62) 8 83 61-0, Fax (033 62) 8 83 61-59, E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Kontaktperson

Stadtverwaltung Grimma, Stadtentwicklungsamt, Zimmer 2.03, Markt 16/17, 04668 Grimma

Frau Wolff, Tel. 03437/9858-700

Frau Kluge, Tel. 03437/9858-710

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Anlage 1 Baugrundgutachten
  • Anlage 2 Ergebnisbericht Avifauna
  • Anlage 3 Ergebnisbericht Fledermäuse

Informationen

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