Bebauungsplan Stadt Grimma Frühzeitige Beteiligung

B-Plan Nr. 91 - "Industrie- und Gewerbegebiet Nord III, A 14, 2. Abschnitt"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 25.01.2021 bis 28.02.2021
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Grimma hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.12.2020 mit Beschluss-Nr. SR 12.20 – VI 868 den Vorentwurf des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 91 „Industrie- und Gewerbegebiet Nord III, A 14, 2. Abschnitt“ in der Fassung vom 07.12.2020 samt Begründung sowie den Entwurf des Umweltberichtes gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Entsprechend den langfristigen Entwicklungskonzepten der Stadt Grimma sollen Flächen nördlich der Autobahn A 14 unterhalb des Hengstberges für eine gewerbliche Nutzung vorbereitet werden, um das Angebot an Industrie- und Gewerbeflächen für ansässige Unternehmen oder auch neu hinzuziehende Firmen zu erweitern. Damit soll die wirtschaftliche Basis der Stadt Grimma weiter gestützt und entwickelt werden.

Da sich die Plangebietsflächen im so genannten Außenbereich befinden, ist die erforderliche städtebauliche Ordnung nur über ein Bebauungsplanverfahren zu schaffen.

Folgende Flurstücke wurden gemäß Aufstellungsbeschluss in den Geltungsbereich des Bebauungsplans einbezogen: 122, 119, 118, 1037/4; 1036/2; 1035/6; 1034/6; 110a; 276; 277; 278; 279/7; 114/3 und Teil von 1045/10 der Gemarkung Hohnstädt.

Das Plangebiet soll als Industrie- und Gewerbegebiet nach den §§ 8 und 9 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt und entwickelt werden.

Im Zuge der Bearbeitung des vorliegenden Vorentwurfes wurde der Geltungsbereich für den 2. Abschnitt des zu entwickelnden Industrie- und Gewerbegebietes aus planerischen Erwägungen reduziert.

Das Plangebiet umfasst nunmehr die Flurstücke 1037/4; 1036/2: 1035/6; 1034/6; 110a; 276; 277; 278; 279/7; 114/3 und Teil von 1045/10 der Gemarkung Hohnstädt mit einer Fläche von ca. 10 Hektar.

Die Abgrenzung des Plangebietes ist im beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten.

Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig beteiligt. Die Umweltverbände werden von der öffentlichen Auslegung informiert. Folgende Arten von umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:

Umweltbericht mit Stand 07.12. 2020 zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden Wasser, Klima, Luft, Landschaft

Grünordnerische Aussagen mit Bestandserfassung, Grünkonzept, Vorschlägen für grünordnerische Maßnahmen und vorläufiger Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung nach Sächsischer Handlungsempfehlung, Stand 07.12.2020

Baugrundstellungnahme zum Vorentwurf des Bebauungsplans, Ingenieurbüro Prof. Czurda, Dr. Günther & Partner GmbH Leipzig vom 22.01.2019

Reptilienerfassung 2019- Zwischenbericht zum Vorentwurf, Naturschutzinstitut Leipzig. e. V.; Nov. 2020

Scoping-Anfrage Umweltprüfung vom 24.04.2019 mit Anlage- vorläufige Stellungnahme des

Landratsamtes Landkreis Leipzig vom 15.05.2019

Vorlage zur Scoping-Anfrage, 24.04.2019

Die bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen beinhalten Aussagen und Erkenntnisse zu den Schutzgütern

  • Schutzgut Mensch, inkl. menschliche Gesundheit und Bevölkerung insgesamt
  • Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt
  • Schutzgut Boden
  • Schutzgut Wasser
  • Schutzgut Luft
  • Schutzgut Klima
  • Schutzgut Landschaft
  • Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter
  • Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern

Der Vorentwurf des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 91 „Industrie-und Gewerbegebiet Nord III A14, 2. Abschnitt“ in der Fassung vom 07.12.2020, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und der Begründung und dem Umweltbericht liegen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 25.01.2021 bis zum 28.02.2021 öffentlich für Jedermann zur Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Grimma, Stadtentwicklungsamt, Zimmer 2.03, Markt 17 in 04668 Grimma während der Öffnungszeiten

Montag 9.00 - 16.00 Uhr

Dienstag 9.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag 9.00 - 16.00 Uhr

Freitag 9.00 - 12.00 Uhr aus.

Während dieser Auslegungsfrist können Betroffenheiten, die durch diesen Bebauungsplan möglicherweise entstehen, sowie Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Planungsunterlagen zum Vorentwurf des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 91 „Industrie-und Gewerbegebiet Nord III A14, 2. Abschnitt“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und der Begründung sowie dem Umweltbericht sind auch im Internet auf der Website der Stadt unter www.grimma.de oder über das Landesportal www.buergerbeteiligung.sachsen.de abrufbar.

Für Rückfragen steht das beauftragte Planungsbüro ICL Ingenieur Consult GmbH, Diezmannstraße 5, 04207 Leipzig;
Herr Toussaint; e.toussaint@icl-ing.com zur Verfügung.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Kontaktperson

Stadtverwaltung Grimma, Stadtentwicklungsamt, Zimmer 2.03, Markt 16/17, 04668 Grimma

Frau Wolff, Tel. 03437/9858-700

Frau Kluge, Tel. 03437/9858-710

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Stellungnahme Baugrund
  • Stellungnahme LRA Leipzig
  • Reptilienerfassung
  • Scoping Anfrage 1/2
  • Scoping Anfrage 2/2
  • Bestandsplan zum GOP
  • GOP Vorentwurf

Informationen

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