Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Görlitz Aufstellungsbeschluss

BP 77 - Sicherung Sanierungsziele Historische Altstadt und Nikolaivorstadt - Aufstellung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 27.05.2021 bis 29.06.2021
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unmaßstäblich Stadtgrundkarte: Stadtverwaltung Görlitz SG Geoinformation Liegenschaftsdaten: Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, LRA GR

Bekanntmachung der Stadt Görlitz über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 77 „Sicherung Sanierungsziele Historische Altstadt und Nikolaivorstadt“

Der Stadtrat der Stadt Görlitz hat am 15.04.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 77 „Sicherung Sanierungsziele Historische Altstadt und Nikolaivorstadt“ beschlossen. Planungsziel ist die Sicherung der Sanierungsziele nach Aufhebung der Sanierungssatzungen „Historische Altstadt“ und „Nikolaivorstadt“.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Görlitz Flur 45, Flurstücke 1666, 150, 1033, 1035, 1034, 231/1, 231/3, 231/4, 232/1, 233/1, 233/2, 877/3, 275, 276/3, 880/2, 343, 484/2, 484/4, 484/5, 485, 1168, 1169, 1170, 1171, 1011/1, 1011/2, 574/4, 575/1, 305, 306 und 1131.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes setzt sich aus Bereichen der Stadtteile „Historische Altstadt“ und „Nikolaivorstadt“ zusammen. Diese Bereiche sind gelegen an Lunitz/Obersteinweg, Rothenburger Straße, Am Hirschwinkel, Hotherstraße, Uferstraße, Langenstraße, Brückenstraße, Helle Gasse, Fleischerstraße, Hugo-Keller-Straße und Krebsgasse.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Die wesentlichen Gründe für die Entscheidung, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufzustellen sind: die Sicherung der Sanierungsziele nach Aufhebung der Sanierungssatzung und die Schaffung geordneten Bauplanungsrechts.

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung vom 27.05.2021 bis zum 29.06.2021 in der Stadtverwaltung Görlitz, Amt für Stadtentwicklung, Sachgebiet Städtebau, Hugo-Keller-Straße 14, Erdgeschoss linker Gang, Zimmer 064, während der Sprechzeiten

            Dienstag                     9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

            Donnerstag                 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

            Freitag                        9:00 – 12:00 Uhr

informieren und sich innerhalb der oben genannten Frist dazu äußern.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Diese Veröffentlichung erscheint am 18.05.2021 im Amtsblatt der Stadt Görlitz.

Diese Bekanntmachung ist auch unter

https://www.goerlitz.de/Bekanntmachungen.html 

und im Landesportal Sachsen unter dem Link

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/startseite  einsehbar.

Görlitz, den 03.05.2021

Siegel                                                                                        Stadt Görlitz

                                                                                               Der Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Görlitz

Hugo-Keller-Straße 14

02826 Görlitz

SB Städtebau/ Innenstadtplanung

Marek Popielarz

Tel. +49 3581-672633

Email: m.popielarz@goerlitz.de

Gegenstände

Übersicht
  • 0_Öffentliche Bekanntmachung
  • 1_Übersichtsplan
  • 2_Grundstücke
  • 3_Neuordnungskonzept
  • 4_Gestaltungsplan
  • 5_Ergänzungsbeschluss zum Neuordnungskonzept mit alternativer Gestaltung für Hotherstraße 1 und 2.

Informationen

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