Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Görlitz Öffentliche Auslegung

BP 75 - Eigenheimbebauung an der Johannes-R.-Becher-Straße - Auslegung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 28.10.2020 bis 02.12.2020
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 75   „Eigenheimbebauung an der Johannes-R.-Becher-Straße“

Der Stadtrat der Stadt Görlitz hat in seiner Sitzung am 24.09.2020 den Abwägungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 75 „Eigenheimbebauung an der Johannes-R.-Becher-Straße“ gefasst. Der Entwurf des Bebauungsplanes wird mit Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen und Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom

28.10.2020 bis 02.12.2020

in der Stadtverwaltung Görlitz, Amt für Stadtentwicklung, SG Städtebau, Hugo-Keller-Straße 14, Erdgeschoss, linker Gang, während folgender Zeiten

                        Montag, Mittwoch, Donnerstag         8:00 – 16:00 Uhr

                        Dienstag                                            8:00 – 18:00 Uhr

                        Freitag                                               8:00 – 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen der Auslegung sind auch im Landesportal Sachsen unter dem Link https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/startseite einsehbar.

Von einer Umweltprüfung (UVP) wird gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Görlitz Flur 75, Flurstücke 27/166, 27/169, 27/171, 27/172, 27/173, 27/174, 27/175, 27/176, 27/177, 43/5 und 43/6. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Norden des Stadtteiles Weinhübel, östlich der Straßenbahntrasse der Linie 1 und westlich der Johannes-R.-Becher-Straße.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Die Träger öffentlicher Belange wurden über das Abwägungsergebnis informiert.

Diese Bekanntmachung erscheint am 20.10.2020 im Amtsblatt der Stadt Görlitz.

Diese Bekanntmachung ist auch unter

https://www.goerlitz.de/Bekanntmachungen.html 

und im Landesportal Sachsen unter dem Link

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/startseite  einsehbar.

Görlitz, den 28.09.2020                                

Siegel                                                                                    Stadt Görlitz

                                                                                              Der Oberbürgermeister

Kontaktperson

Frau

Hanka Liß

Stadtverwaltung Görlitz

Amt für Stadtentwicklung

SG Städtebau

Hugo-Keller-Straße 14

02826 Görlitz

Tel: 03581 - 67 2103

E-Mail: h.liss@goerlitz.de

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung im Amtsblatt
  • Lageplan
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung

Informationen

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