Bebauungsplan Stadt Görlitz Erneute Beteiligung

BS 10 - Waldsiedlung am Nordstrand - Auslegung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 11.06.2019 bis 12.07.2019
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Planzeichnung

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes BS 10  „Waldsiedlung am Nordstrand“

Der Planungsverband Berzdorfer See hat in seiner Sitzung am 10.08.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes BS 10 „Waldsiedlung am Nordstrand“ beschlossen und am 06.05.2019 erneut den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst.

Der Entwurf in der Planfassung vom 28.02.2018 wurde geändert. Bestandteile der Änderungen sind:

  • Änderung des Geltungsbereiches im Bereich der Erschließungsstraße für das SO 1
  • Darstellung der inneren Erschließung innerhalb des SO 2 und Markierung der Querungsbereiche am Rundweg
  • Flächenausdehnung der externen Kompensationsfläche
  • Ergänzung der Biotoptypenkartierung um die externe Kompensationsfläche
  • Ergänzung der Ausführungen zum Erfordernis der Bebauung im Gewässerrandstreifen
  • Verzicht auf eine Kompensationsmaßnahme auf den Gabionen

Da die vorgenommenen Änderungen die Grundzüge der Planung berühren, wird eine erneute Beteiligung der Behörden und eine erneute öffentliche Auslegung durchgeführt.

Das Plangebiet befindet sich am Berzdorfer See, im Süden der Stadt Görlitz, ca. 5 km vom Stadtzentrum entfernt. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Deutsch Ossig:

Flur 2: 175/1*, 194/1*

Flur 6: 15*, 31/2*, 31/3*, 37, 61*

(* teilweise)

Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Planfassung vom 12.04.2019 wird mit Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen und Begründung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB vom

11.06. – 12.07.2019

in der Stadtverwaltung Görlitz, Amt für Stadtentwicklung, Sachgebiet Städtebau, Hugo-Keller-Straße 14, Erdgeschoss linker Gang, während folgender Zeiten (Öffnungszeiten)

Montag bis Donnerstag                      06:30 – 19:00 Uhr

Freitag                                                06:30 – 16:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Diese Bekanntmachung ist auch unter

https://www.goerlitz.de/Bekanntmachungen.html 

http://www.schoenau-berzdorf.de/index.php/schoenau-echo   (Dorfecho)

https://www.markersdorf.de   (Pfad: Bürger – Rathaus – Bekanntmachungen)

und im Landesportal Sachsen unter dem Link https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/startseite   - hier sind auch die Auslegungsunterlagen enthalten - einsehbar.

Es wurde eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Folgende umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen des Bebauungsplanes auf die Schutzgüter liegen vor:

Boden und Fläche:

  • dauerhafter Verlust von Böden durch Versiegelung
  • Vermeidung von Vermischung der Bodenschichten (Trennen der Mineralschicht und Mutterboden) während der Bauphase
  • Kompensation für die Bodenversiegelung durch Entsiegelungsmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereiches des Vorhabens
  • Minimierung des Versieglungsgrades durch Halbierung der überbaubaren Grundstücksfläche im Vergleich zu der aller ersten Planfassung
  • Stellungnahme der Stadt Görlitz, Amt für Stadtentwicklung, vom 30.01.2017 und 13.07.2018
  • Stellungnahme des Umweltamtes vom 06.12.2016 und 10.07.2018
  • Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 07.12.2016 und 10.07.2018
  • Stellungnahme des Sächsischen Oberbergamtes vom 16.01.2017 und 12.07.2018
  • Stellungnahme der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft vom 12.12.2016 und 06.07.2018
  • Umweltbericht vom 12.04.2019
  • Standsicherheitsuntersuchung vom 30.08.2017

Wasser:

  • keine Verschlechterung der Wasserqualität
  • kein Hochwasserüberschwemmungsgebiet
  • keine Überströmung des Arbeitsdamm bei einem HQ-100-Ereignis
  • Bebauung im Gewässerrandstreifen
  • Versiegelungsgrad niedrig gehalten
  • Stellungnahme der Stadt Görlitz, Amt für Stadtentwicklung, vom 30.01.2017 und 13.07.2018
  • Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen, Obere Wasserbehörde, vom 05.01.2017 und 11.07.2018
  • Stellungnahme des Umweltamtes vom 06.12.2016 und 10.07.2018
  • Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 07.12.2016 und 10.07.2018
  • Stellungnahme der Landestalsperren-Verwaltung vom 15.12.2016 und 21.06.2018
  • Stellungnahme der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft vom 12.12.2016 und 06.07.2018
  • Umweltbericht vom 12.04.2019

Klima und Luft:

  • Geringe und nur temporäre Beeinträchtigung während der Bauphase möglich
  • Gehölzpflanzungen geplant
  • Stellungnahme des Deutschen Wetterdienstes, vom 28.11.2016 und 29.06.2018
  • Stellungnahme des Umweltamtes vom 06.12.2016 und 10.07.2018
  • Umweltbericht vom 12.04.2019
  • Stellungnahmen zum Immissionsschutz vom 07.05.2018

Landschaftsbild:

  • geringe Beeinträchtigung des bereits anthropogen beeinflussten Landschaftsbildes (Bergbaufolgelandschaft) durch die Errichtung baulicher Anlagen und Entfernung von Gehölzstrukturen
  • Neuanpflanzungen sowie Erhalt landschaftsprägender Vegetationsflächen als Kompensationsmaßnahme
  • Anpassung der geplanten Ferienhäuser an die Umgebung
  • Stellungnahme des Umweltamtes vom 06.12.2016 und 10.07.2018
  • Stellungnahme der Naturforschenden Gesellschaft Oberlausitz e.V. vom 22.11.2015
  • Umweltbericht vom 12.04.2019

Schutzgebiete:

  • Schutzgebiete werden unmittelbar keine betroffen aber in ca. 255 m Entfernung befinden sich
    • Natura 2000- Gebiete
      • SPA-Gebiet „Neißetal“
      • FFH-Gebiet „Neißegebiet“
    • Landschaftsschutzgebiet
      • LSG „Görlitzer Neißeaue“
  • Stellungnahme des Umweltamtes vom 06.12.2016 und 10.07.2018
  • Umweltbericht vom 12.04.2019

Flora und Fauna:

  • Beeinträchtigung von Waldflächen gemäß SächsWaldG
  • Artenschutzrechtliches Gutachten liegt vor
  • Beeinträchtigungen durch Überplanung von Habitaten (Quartier-/Habitatverluste nicht ausgeschlossen)
  • Maßnahmen zum Erhalt/Neuanlage von Ersatzhabitaten
  • Verringerung der Beeinträchtigung durch Festlegung von Bauzeiträumen sowie Schutzmaßnahmen
  • Stellungnahme der Stadt Görlitz, Amt für Stadtentwicklung, vom 30.01.2017 und 13.07.2018
  • Stellungnahme des Umweltamtes vom 06.12.2016 und 10.07.2018
  • Stellungnahme des Kreisforstamtes vom 05.12.2016 und vom 22.06.2018
  • Stellungnahme der Naturforschenden Gesellschaft Oberlausitz e.V. vom 22.11.2015
  • Umweltbericht vom 12.04.2019
  • Artenschutzfachbeitrag vom 12.04.2019

Mensch:

  • geringe Beeinträchtigung durch erhöhten PKW-Verkehr
  • Verbesserung der Freizeit- und Erholungsangebote in der Umgebung
  • Schalltechnisches Gutachten liegt vor
  • Stellungnahme der Entsorgungsgesellschaft Görlitz-Löbau-Zittau mbH, vom 29.11.2016 und 25.06.2018
  • Stellungnahme des Umweltamtes vom 06.12.2016 und 10.07.2018
  • Stellungnahme der Polizeidirektion vom 07.12.2016 und 10.07.2018
  • Stellungnahme der Stadt Görlitz, SG Feuerwehr vom 10.11.2016
  • Stellungnahme des Regiebetriebes Abfallwirtschaft vom 05.01.2017
  • Umweltbericht vom 12.04.2019
  • Stellungnahmen zum Immissionsschutz vom 07.05.2018
  • Standsicherheitsuntersuchung vom 30.08.2017

Kulturelles Erbe und Sachgüter:

  • Archäologischer Relevanzbereich
  • Keine unter Denkmalschutz stehende Gebäude
  • keine negative Beeinträchtigung
  • Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie vom 17.11.2016 und 18.06.2018
  • Stellungnahme des Umweltamtes vom 06.12.2016 und 10.07.2018
  • Umweltbericht vom 12.04.2019

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vom 06.05.2019 wird hiermit bekanntgemacht.

Diese Bekanntmachung erscheint am 21.05.2019 im Amtsblatt der Stadt Görlitz, am 29.05.2019 im Dorfecho der Gemeinde Schönau-Berzdorf und am 01.06.2019 im Schöpsbote der Gemeinde Markersdorf.

Görlitz, den 08.05.2019

Siegel                                                                                             Siegfried Deinege

                                                                                                       Verbandsvorsitzender

                                                                                                       Planungsverband Berzdorfer See

Kontaktperson

Herr

Tom Leuschner

Stadtverwaltung Görlitz

Amt für Stadtentwicklung

SG Städtebau

Hugo-Keller-Straße 14

02826 Görlitz

Tel: 03581 - 671815

Mail: t.leuschner@goerlitz.de

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