Vorhaben- und Erschließungsplan Stadt Görlitz Beschluss

VBP 38 - Einkaufsmarkt im ehemaligen Waggonbau Werk I - Änderung Geltungsbereich

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 17.03.2020 bis 23.04.2020
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Görlitz über die Änderung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 38

„Einkaufsmarkt im ehemaligen Waggonbau Werk I“

Der Stadtrat der Stadt Görlitz hat in seiner Sitzung am 01.06.2017 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 38 „Einkaufsmarkt im ehemaligen Waggonbau Werk I“ beschlossen. Am 30.01.2020 wurde die Änderung des Geltungsbereiches beschlossen.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst nunmehr folgende Flurstücke der Gemarkung Görlitz Flur 55, Flurstücke 153/3 teilweise, 153/4, 153/5 teilweise, 153/7 teilweise, 161, 162, 163, 164, 165, 166 und 167.

Das Plangebiet liegt in der Innenstadt an der Christoph-Lüders-Straße.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Der Beschluss über die Änderung des Geltungsbereiches wird hiermit bekannt gemacht.

Diese Veröffentlichung erscheint am 17.03.2020 im Amtsblatt der Stadt Görlitz.

Diese Bekanntmachung ist auch unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/startseite

und

https://www.goerlitz.de/Bekanntmachungen.html 

einsehbar.

Görlitz, den 25.02.2020

Siegel                                                                                    Stadt Görlitz

                                                                                              Der Oberbürgermeister

Kontaktperson

Herr

Marek Popielarz

Stadtverwaltung Görlitz

Amt für Sadtentwicklung

SG Städtebau

Hugo-Keller-Straße 14

02826 Görlitz

Tel: 03581 - 67 2633

E-Mail: m.popielarz@goerlitz.de

Gegenstände

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  • Bekanntmachung im Amtsblatt
  • Lageplan
  • Geltungsbereich

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