Bebauungsplan Stadt Görlitz Aufstellungsbeschluss

BP 76 - Sanierungs-B-Plan Innenstadt Nord - Aufstellung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 29.01.2020 bis 04.03.2020
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Görlitz über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 „Sanierungs-B-Plan Innenstadt Nord

 

Der Stadtrat der Stadt Görlitz hat in seiner Sitzung am 19.12.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 „Sanierungs-B-Plan Innenstadt Nord“ beschlossen. Planungsziel ist die Sicherung der Sanierungsziele nach Aufhebung der Sanierungssatzung „Innenstadt Nord“.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Görlitz Flur 45, Flurstücke 601, 602, 604/2, 604/5, 605, 606/3, 606/5 teilweise, 607, 608 teilweise, 609 teilweise, 702, 703, 704/1, 704/3, 68/1 teilweise, 70/7, 41/4.

Der Geltungsbereich befindet sich innerhalb der Sanierungssatzung „Innenstadt Nord“. Er setzt sich aus vier Teilen in den Bereichen Hohe Straße, Jahnstraße, Heilige-Grab-Straße und Schanze zusammen. 

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Die wesentlichen Gründe für die Entscheidung, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufzustellen sind: die Sicherung der Sanierungsziele nach Aufhebung der Sanierungssatzung und die Schaffung geordneten Bauplanungsrechts.

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung vom 29.01.2020 bis zum 04.03.2020 in der Stadtverwaltung Görlitz, Amt für Stadtentwicklung, Sachgebiet Städtebau, Hugo-Keller-Straße 14, Erdgeschoss linker Gang, Zimmer 064, während der Sprechzeiten

            Dienstag                     9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

            Donnerstag                9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

            Freitag                        9:00 – 12:00 Uhr

informieren und sich innerhalb der oben genannten Frist dazu äußern.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Diese Veröffentlichung erscheint am 21.01.2020 im Amtsblatt der Stadt Görlitz.

Diese Bekanntmachung ist auch unter

https://www.goerlitz.de/Bekanntmachungen.html 

und im Landesportal Sachsen unter dem Link

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/startseite  einsehbar.

Görlitz, den 13.01.2020

Siegel                                                                                    Stadt Görlitz

                                                                                              Der Oberbürgermeister

Kontaktperson

Herr

Marek Popielarz

Stadtverwaltung Görlitz

Amt für Stadtentwicklung

SG Städtebau

Hugo-Keller-Straße 14

02826 Görlitz

Tel: 03581 - 67 2633

E-Mail: m.popielarz@goerlitz.de

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  • Geltungsbereich

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