Bebauungsplan Stadt Görlitz Öffentliche Auslegung

BP 71 - Erweiterung und Umstrukturierung des Zentralhospitals, Krölstraße 46 - Auslegung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 27.11.2019 bis 13.01.2020
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 71   „Erweiterung und Umstrukturierung des Zentralhospitals, Krölstraße 46“

 

Der Stadtrat der Stadt Görlitz hat in seiner Sitzung am 07.11.2019 den Abwägungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplanes Nr. 71 „Erweiterung und Umstrukturierung des Zentralhospitals, Krölstraße 46“ beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes wird mit Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen und Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom

27.11.2019 bis 13.01.2020

in der Stadtverwaltung Görlitz, Amt für Stadtentwicklung, SG Städtebau, Hugo-Keller-Straße 14, Erdgeschoss, linker Gang, während folgender Zeiten (Öffnungszeiten)

Montag - Donnerstag        6:30 – 19:00 Uhr

Freitag                               6:30 – 16:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen der Auslegung sind auch im Landesportal Sachsen unter dem Link https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/startseite einsehbar.

Von einer Umweltprüfung (UVP) wird gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 288 der Gemarkung Görlitz Flur 55. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Stadtgebiet Innenstadt und grenzt im Südwesten an den Lutherplatz. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung ist auch unter

https://www.goerlitz.de/Bekanntmachungen.html 

und im Landesportal Sachsen unter dem Link

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/startseite  einsehbar.

Diese Veröffentlichung erscheint am 19.11.2019 im Amtsblatt der Stadt Görlitz.

Görlitz, den 08.11.2019                                

Siegel                                                                                                   Stadt Görlitz

                                                                                                          Der Oberbürgermeister

Kontaktperson

Herr

Marek Popielarz

Stadtverwaltung Görlitz

Amt für Stadtentwicklung

SG Städtebau

Hugo-Keller-Straße 14

02826 Görlitz

Tel: 03581 - 67 2633

E-Mail: m.popielarz@goerlitz.de

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung im Amtsblatt
  • Übersichtsplan
  • Planzeichnung Teil A
  • Textliche Festsetzungen Teil B
  • Begründung
  • Bürgeranschreiben

Informationen

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