Vorhaben- und Erschließungsplan Stadt Görlitz Aufstellungsbeschluss

VBP 40 - Umbau Kaufhaus Görlitz - Aufstellung und frühz. Öff.

  • Status Beendet
  • Zeitraum 24.10.2018 bis 09.11.2018
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Görlitz über die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 40 „Umbau Kaufhaus Görlitz“   und

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 40 „Umbau Kaufhaus Görlitz“

Der Stadtrat der Stadt Görlitz hat in seiner Sitzung am 30.08.2018 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 40 „Umbau Kaufhaus Görlitz“ beschlossen. Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht für den Umbau und die Erweiterung des Kaufhauses in Verbindung mit dem City Center Frauentor unter Einbeziehung öffentlicher Verkehrsflächen.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Görlitz Flur 55, Flurstücke 823, 824, 827/1, 827/2, 827/4, 850/1, 850/2, 1945 teilweise, 1946 teilweise, 1958 teilweise. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegt direkt im Stadtzentrum, zwischen Marienplatz und Postplatz.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Zur frühzeitigen Information der Öffentlichkeit über Ziel und Zweck der Planung liegen erste Entwürfe vom

24.10.2018 bis 09.11.2018

in der Stadtverwaltung Görlitz, Amt für Stadtentwicklung, SG Städtebau, Hugo-Keller-Straße 14, Erdgeschoss linker Gang, während der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag - Donnerstag             6:30 – 19:00 Uhr

Freitag                                    6:30 – 16:00 Uhr.

Die Unterlagen der Auslegung sind auch im Landesportal Sachsen unter dem Link https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/beteiligung/aktuelle-themen?format=Bauleitplan einsehbar.

Während dieser Zeit ist es möglich, sich schriftlich oder mündlich zu den Planungsabsichten zu äußern. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Amtes für Stadtentwicklung während der Sprechzeiten oder nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 03581-672145 zur Verfügung.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Diese Veröffentlichung erscheint am 16.10.2018 im Amtsblatt der Stadt Görlitz.

Görlitz, den 25.09.2018

Siegel                                                                                       Stadt Görlitz

                                                                                              Der Oberbürgermeister

Kontaktperson

Herr

Marek Popielarz

Stadtverwaltung Görlitz

Amt für Stadtentwicklung

SG Städtebau

Hugo-Keller-Straße 14

02826 Görlitz

E-Mail: m.popielarz@goerlitz.de

Tel: 03581 - 67 2633

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung im Amtsblatt
  • Lageplan
  • Mappe zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Lageplan mit Geltungsbereich

Informationen

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