Bebauungsplan Stadt Görlitz Öffentliche Auslegung

BP 42 - Ehemaliges Bahngelände Schlauroth - Auslegung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 26.09.2018 bis 19.10.2018
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des

Bebauungsplanes Nr. 42 „Ehemaliges Bahngelände Schlauroth“

Der Stadtrat der Stadt Görlitz hat in seiner Sitzung am 30.08.2018 die erneute Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes BP 42 „Ehemaliges Bahngelände Schlauroth“ beschlossen und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt. Der Entwurf des Bebauungsplanes wird mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung inklusive Umweltbericht vom

26.09.2018 bis 19.10.2018

in der Stadtverwaltung Görlitz, Amt für Stadtentwicklung, SG Städtebau, Hugo-Keller-Straße 14, Erdgeschoss, linker Gang, während folgender Zeiten (Öffnungszeiten)

Montag bis Donnerstag          6:30 – 19:00 Uhr

Freitag                                    6:30 – 16:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen der Auslegung sind auch im Landesportal Sachsen unter dem Link https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/beteiligung/aktuelle-themen?format=Bauleitplan einsehbar.

Das Plangebiet befindet sich am westlichen Stadtrandbereich der Stadt Görlitz. Es umfasst folgende Flurstücke:

Gemarkung Görlitz Flur 53:               1/2, 2/6, 4/2, 86, 89

Gemarkung Görlitz Flur 54:               683 teilweise, 684/2, 685, 1024, 1204 teilweise

Gemarkung Schlauroth Flur 1:          22, 23/3, 24/2, 25/3

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Folgende umweltbezogenen Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:

[1]        Umweltbericht zur Planung als Teil der Begründung vom 20.06.2018

[2]        Schalltechnisches Gutachten vom 23.10.2017

[3]        Konzept zur Altlastenbehandlung vom 13.02.2017

[4]        artenschutzrechtliches Fachgutachten vom 08.12.2014

[5]        Fledermauserfassung im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Prüfung vom August 2014

[6]        Stellungnahme des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 07.02.2018

[7]        Stellungnahme des Umweltamtes des Landkreises Görlitz vom 12.02.2018

[8]        Stellungnahme der Unteren Abfall- und Bodenschutzbehörde des Umweltamtes des Landkreises Görlitz vom 28.02.2018

[9]        Stellungnahme des Gesundheitsamtes des Landkreises Görlitz  vom 08.02.2018

[10]      Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie  vom 29.01.2018

[11]      Stellungnahme der Denkmalschutzbehörde der Stadt Görlitz vom 07.02.2018

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der Bebauung die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.

Folgende umweltbezogenen Informationen zu den Auswirkungen der Bebauungsplanung Nr. 42 „Ehemaliges Bahngelände Schlauroth“ liegen vor:

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden und Wasser:

finden sich in [1], [3], [6], [7] und [8]

es werden Aussagen getroffen und Hinweise gegeben zu: Geologie, Altlasten, Oberflächen- und Grundwasser, Auswirkungen durch die Bebauungsplanung, Umsetzung erforderlicher Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima/Luft:

finden sich in [1]

es werden Aussagen getroffen zu: klimatischen Gegebenheiten vor Ort, Auswirkungen durch die Bebauungsplanung, Umsetzung erforderlicher Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild:

finden sich in [1]

es werden Aussagen getroffen zu: Bestandssituation vor Ort, Auswirkungen durch die Bebauungsplanung, Umsetzung erforderlicher Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Flora und Fauna:

finden sich in [1], [4], [5], [6] und [7]

es werden Aussagen getroffen und Hinweise gegeben zu: aktuelle Flächennutzungen, Vorkommen von geschützten Biotopen und Tierarten, Auswirkungen durch die Bebauungsplanung, Umsetzung erforderlicher Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch: 

finden sich in [1], [2], [6], [7] und [9]

es werden Aussagen getroffen und Hinweise gegeben zu: bestehende Emissionsbelastungen, natürliche Radioaktivität, Schutzanspruch der abgrenzenden Wohnbebauung, Auswirkungen durch die Bebauungsplanung, Umsetzung erforderlicher Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter:

finden sich in [1], [10] und [11]

es werden Aussagen getroffen zu: Kultur- und Sachgüter (Denkmale & archäologische Kulturdenkmale) im Plangebiet, Auswirkungen durch die Bebauungsplanung, Umsetzung erforderlicher Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB können Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.

Der Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.

Diese Bekanntmachung erscheint am 18.09.2018 im Amtsblatt der Stadt Görlitz.

Görlitz, den 03.09.2018

Siegel                                                                                                           Stadt Görlitz

                                                                                                                     Der Oberbürgermeister

Kontaktperson

Frau

Hanka Liß

Amt für Stadtentwicklung

SG Städtebau

Hugo-Keller-Straße 14

02826 Görlitz

E-Mail: h.liss@goerlitz.de

Tel: 03581 - 67 2103

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