Veranstaltung Stadt Glauchau Sport und Tourismus

Teilnehmerregistrierung GC FUNRACE | Sommerbad Glauchau

  • Status Beendet
  • Termin 03.09.2022 14:00 Uhr
  • Teilnehmer 43 Teilnehmer
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Liebe Damen und Herren,

für den Abschluss des Kultursommers geht es auf die große Liegewiese im Sommerbad Glauchau. Unter dem Motto „GC FunRace“ werden am 03.09. alle Sportbegeisterten am Nachmittag zum Abenteuerlauf über einen 50m Hindernisparcours eingeladen. In unterschiedlichen Läufen (Einzel- und Teamstart) können Teilnehmer zahlreiche Hindernisse bestreiten: u.a. eine Kletterwand, eine Hängebrücke, eine Rutsche, eine Hinderniswand und zum Schluss ein Sprung aus 5 Metern Höhe auf ein weiches Fallkissen. Mit professioneller Zeitschaltuhr werden die Erfolge gemessen. Umrahmt wird das Ganze mit Wasseraktivitäten für Jung und Alt und am Abend mit Beachparty-Flair und Live-Musik. Schnell anmelden und bei diesem einzigartigen Spaßlauf dabei sein!

Die aktuell geltenden Corona-Beschränkungen sind zu beachten!

Veranstaltungstermin
Samstag 03.09.2022 14:00 - 18:00 Uhr
Veranstaltungsort
Sommerbad Glauchau
Lungwitzer Straße 55, 08371 Glauchau

Kontaktperson

Kulturbetrieb Glauchau

Markt 1, 08371 Glauchau

Tel.: 03763 65416

kultur@glauchau.de

Teilnahmebedingungen

Teilnahme erst ab 8 Jahren möglich!

Altergruppe 1:     8-12 Jahre

Altersgruppe 2:  13-17 Jahre

Altergruppe 3:    18-50 Jahre

Altersgruppe 4:   Ü50

Die Teilnahme ist sowohl als Einzelstarter als auch im Team (4 Personen pro Gruppe) möglich.

Teilnahmegebühren:

Einzelstarter: 8,00 EUR p. Starter

Teamstart: 30,00 EUR p. Team

 

Teilnahmebedingungen „GC FUNRACE“ am 03.09.2022

§1 Allgemeines

(1) Veranstalter des GC FUNRACE ist die Große Kreisstadt Glauchau, Markt 1, 08371 Glauchau.

(2) Diese Teilnahmevereinbarung bildet die Grundlage für die Teilnahme am GC FUNRACE.

(3) Weisungsbefugnis und Kommunikation von Verhaltensregeln

Vor und während der Veranstaltung ist es dem Veranstalter und von ihm mit der Aufgabe betrauten Personen gestattet, für die Teilnehmer und Zuschauer bindende Verhaltensregeln festzulegen und zu kommunizieren, die den ordnungsgemäßen und für alle Beteiligten sicheren Ablauf der Veranstaltung sicherstellen. Diesen Anweisungen ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen, die den Ablauf der Veranstaltung oder die Sicherheit von Teilnehmern oder Zuschauern gefährden, können zur Disqualifizierung oder zum Ausschluss von Teilnehmern und Zuschauern führen.

Die Teilnehmer sind verpflichtet, alle geltenden zwingenden Bestimmungen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung verbunden sind, einzuhalten. Das gilt im Besonderen für die Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz für die Teilnehmenden selbst und andere an der Veranstaltung beteiligte Personen. Entsprechende Maßnahmen eines spezifischen Sicherheits-/Hygienekonzeptes werden den Teilnehmer vom Veranstalter rechtzeitig vor der Veranstaltung mitgeteilt.

(4) Fahrzeuge sind auf dem Veranstaltungsgelände nicht gestattet.

§ 2 Teilnahmeberechtigung & Voraussetzungen

(1) Mindestalter & persönliche Daten

Die Teilnahme am GC FUNRACE ist für alle Sportbegeisterten möglich. Um aktiv teilnehmen zu dürfen, müssen alle Teilnehmer das Mindestalter von 8 Jahren zum Veranstaltungstermin erreicht haben. Gibt ein Teilnehmer ein falsches Alter an, unabhängig davon, ob eine Umgehung des Mindestalters damit bezweckt ist oder nicht, ist der Veranstalter berechtigt, ihn von der Veranstaltung auszuschließen. Ein entsprechender Nachweis (Lichtbildausweis/Kinderausweis/Schülerausweis) ist am Veranstaltungstag vorzulegen. Forderungen des Veranstalters, die aus dem Erwerb eines Tickets resultieren, bleiben von einem Ausschluss aufgrund falscher Altersangaben unberührt.

(2) Der Teilnehmer erklärt mit seiner Anmeldung, dass er körperlich gesund ist und in der Lage am Wettbewerb teilzunehmen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für das gesundheitliche Risiko des Teilnehmers.

§3 Anmeldung & Tickets

(1) Anmeldungen zum GC FUNRACE sind grundsätzlich nur online möglich. Anmeldungen per Telefax oder sonstige Anmeldungen per E-Mail werden nicht angenommen. Die Anmeldung (Angebot) wird erst wirksam durch die Anmeldebestätigung (Angebotsannahme) durch den Veranstalter.

(2) Die Startgebühr wird mit der verbindlichen Anmeldung zur Zahlung fällig und muss auf die angegebenen Kontodaten fristgerecht eingezahlt werden.

(3) Nach erfolgter Anmeldung besteht bei Nichtantritt, auch im Krankheitsfall, kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

(4) Ein Widerrufsrecht für Teilnehmer besteht nicht. Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen sind vom gesetzlichen Rücktrittsrecht ausgenommen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Jede Teilnehmerregistrierung ist damit unmittelbar nach Bestätigung bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.

§4 Änderung und Ausfall der Veranstaltung – Rückerstattung

(1) Fällt eine Veranstaltung ersatzlos aus, ist der Veranstalter zur Rückzahlung des Ticketpreises verpflichtet. In Fällen von höherer Gewalt (z.B. Wetter), behördlichen Anordnungen bzw. Faktoren, die außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegen und die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmenden beeinträchtigen könnten, obliegt es dem Veranstalter, ein geplantes Event zu verschieben, abzusagen oder abzuändern. Der Veranstalter ist dann von etwaigen Schadenersatzpflichten ausgenommen.

(2) Muss die Veranstaltung auf einen Ausweichtermin verlegt werden, so behalten die bereits erworbenen Tickets ihre Gültigkeit. Eine Rückerstattung ist in dem Falle ausgeschlossen.

§5 Haftungsausschluss – und beschränkung

(1) Der Teilnehmer wird weder gegen die Veranstalter, Organisatoren und Sponsoren des Laufes noch gegen deren Vertreter und die Besitzer privater Wege Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeder Art geltend machen. Dies gilt ebenfalls für die Teilnahme an Rahmenveranstaltungen.

(2) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die von den Teilnehmern zur Aufbewahrung übergebene Gegenstände (Gepäckaufbewahrung). Den Teilnehmern ist bekannt, dass es im Rahmen der körperlichen Natur des Laufes zu Verschmutzung, Beschädigung und Zerstörung der während des GC FUNRACEs am Körper getragenen Kleidung und Gegenstände kommen kann, dies gilt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich für Helm- und andere Kameras sowie Zeitmessgeräte und elektronische Geräte sowie Schmuck.

(3) Den Teilnehmern ist bekannt, dass es bei dem GC FUNRACE zu leichten Verletzungen durch Hindernisse, andere Teilnehmer oder natürliche Umstände kommen kann. Ihm ist ferner bekannt, dass auch mittlere und schwere Verletzungen bis hin zu dauerhaften Lähmungen und/oder Tod nicht ausgeschlossen werden können.

Der Teilnehmende versichert körperlich in der Lage zu sein, das GC FUNRACE abzuschließen bzw. bei sich abzeichnenden medizinischen Problemen umgehend das DRK Personal vor Ort zu informieren und, sofern nötig, den Lauf selbstständig abzubrechen.

Der Teilnehmende versichert, während des GC FUNRACEs einen respektvollen und auf Sicherheit bedachten Umgang mit den anderen Teilnehmenden zu pflegen und jederzeit den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.

(4) Die Stadtverwaltung Glauchau haftet nur für Sach- und Vermögensschäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer von vertragswesentlichen Pflichten des Veranstalters beruhen und Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.

Die Vergütung für medizinische Dienstleistungen an seiner Person ist, soweit sie anfällt, vom Teilnehmer selbst zu tragen. Die Veranstalter stellen keine Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen. Es ist Sache des Teilnehmers, eine ausreichende Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen zu unterhalten.

Die Informationen auf den Internetseiten des Veranstalters werden mit großer Sorgfalt eingepflegt, dennoch kann es hier zu technischen oder persönlichen Fehlern kommen. Die auf den Webseiten des Veranstalters bereitgestellten Informationen, insbesondere hinsichtlich Terminen, Standorten und Inhalten der Events erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit, sämtliche daraus erwachsenen Forderungen werden ausgeschlossen.

§6 Ausschluss und Disqualifikation

(1) Eine Teilnahme ohne Startnummer führt zur Disqualifikation.

(2) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen. Ausschlussgründe sind insbesondere falsche Angaben zu seiner Person, der Verdacht auf Einnahme von Alkohol oder anderer Drogen oder bei begründeter Annahme des Veranstalters oder des beauftragten medizinischen Dienstes, dass der Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht am Lauf teilnehmen oder diesen nicht fortsetzen kann.

(3) Sollte die Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere der Werbeaufdruck verändert oder unsichtbar gemacht werden, so wird der Teilnehmer von der Zeitwertung ausgeschlossen. Die offiziell zugeteilte Startnummer ist deutlich sichtbar auf der Brust zu tragen.

(4) Disqualifiziert und von der Veranstaltung ausgeschlossen werden Teilnehmer, die den Anweisungen des Ordnungspersonals zuwiderhandeln und dadurch den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die eigene Sicherheit oder Gesundheit und anderer Teilnehmer, des Ordnungspersonals oder von Zuschauern gefährden.

(5) Bei Disqualifikation aus den o.g. Gründen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Organisationbeitrages.

§7 Zeitmessung

(1) Die Zeitnahme erfolgt durch eine professionelle Zeitmessanlage, die von der Firma Spaß Verleih & Events DL GmbH gestellt und betreut wird.

(2) Eine Zeitmessung kann nur bei ordnungsgemäßer Befestigung der Startnummer und dem Durchlaufen der Zeitmessanlage erfolgen.

§8 Daten des Teilnehmers und Persönlichkeitsrechte

(1) Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung und Versorgung des Teilnehmers während und im Zusammenhang mit der Veranstaltung und zu Zwecken der Medienberichterstattung gem. Ziff. 2 sowie der gewerblichen Veräußerung von Veranstaltungsfotos gem. Ziff. 3, verarbeitet. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.

(2) Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Veranstaltung um eine Sportveranstaltung handelt, an der ein öffentliches Interesse besteht und erkennt es als üblich an, dass Teilnehmerergebnislisten in Medien veröffentlicht werden. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Weitergabe bzw. Veröffentlichung seines Namens, Vornamens, Geburtsjahres, seiner Startnummer und seiner Ergebnisse (Platzierungen und Zeiten) in allen berichtenden Printmedien (Teilnehmerliste, Ergebnisliste, etc.) und in allen elektronischen Medien wie dem Internet einverstanden.

(3) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung von seiner Person aufgenommen Fotos, Filme und Interviews in sämtlichen Medien und auf sämtlichen Datenträgern ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet, vervielfältigt und veröffentlicht werden.

(4) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben werden.

(5) Hinsichtlich der vorgenannten Daten stehen dem Teilnehmer Auskunftsrechte, ggf. auch Berichtigungs-, Sperrungs- und Löschungsrechte zu. Diese sind schriftlich (per Post oder E-Mail) an den Veranstalter, geltend zu machen.

§9 Abschlussbestimmung

Hiermit nehme ich die allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen an. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als unwirksam, nichtig oder nicht durchführbar erweisen, bleiben die übrigen Vertragsbedingungen und die Wirksamkeit der Vereinbarung hiervon unberührt.

Die Stadtverwaltung Glauchau ist zu Änderungen der allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen und sonstiger Bedingungen (bspw. Haftungsvereinbarung) berechtigt. Die Stadtverwaltung Glauchau wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung, oder sonstigen gleichwertigen Gründen (bspw. veränderte Hygieneverordnungen). Die Änderung erfolgt in jedem Fall nur insoweit, um auf die veränderten Umstände zu reagieren, es werden also nicht etwa auch andere Bedingungen geändert, die von den genannten triftigen Gründen überhaupt nicht betroffen sind. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung. Im Übrigen bedürfen Änderungen der Zustimmung des Kunden.

§10 Ausdrückliche Erklärung der Teilnehmenden

Mit dem aktiven Bestätigen der Teilnahmebedingungen erkläre ich, dass ich diese vollständig gelesen und verstanden habe und diesen zustimme.

Weiterhin erkläre ich folgende Punkte:

a) Ich bin körperlich in der Lage an dem GC FUNRACE teilzunehmen und ich habe keine Kenntnis oder Vermutung eines Umstandes, der meine Sicherheit oder Gesundheit durch die Teilnahme an dem GC FUNRACE in Frage stellt.

b) Ich verfüge über eine gültige Krankenversicherung, die die Behandlungskosten, die aus dem GC FUNRACE resultieren, übernimmt.

c) Ich stimme der Leistung von Erster Hilfe und anderen medizinischen Behandlungen im Falle einer Verletzung oder Krankheit zu (unter anderem aber nicht beschränkt auf Herz-Lungen-Wiederbelebung und Einsatz eines automatisierten externen Defibrillators) und entlaste hiermit den Veranstalter und stelle ihn von jeglicher Haftung oder von Ansprüchen, die aus solchen Behandlungen entstehen, frei.

d) Mir ist bewusst, dass ich den GC FUNRACE zu meinem eigenen Schutz und zum Schutz anderer abbrechen kann. Die Teilnahme an dem GC FUNRACE erfolgt freiwillig.

Datenschutzerklärung

Die hier aufgenommenen Daten werden vertraulich und nur für die Teilnahme an der oben genannten Veranstaltung bis zu maximal 4 Wochen nach der Veranstaltung gesichert aufbewahrt und nicht an Dritte weitergegeben.

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