Bebauungsplan Stadt Glauchau Frühzeitige Beteiligung

Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Vorentwurf 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 2-2

  • Status Beendet
  • Zeitraum 02.12.2019 bis 17.01.2020
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Geltungsbereich des Vorentwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2-2 „Auesiedlung I“

Bekanntmachung - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2-2 „Auesiedlung I“ gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Glauchau hat mit Beschluss (Nr. 2019/135) vom 29.10.2019 den Vorentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2-2 „Auesiedlung I“  in der Fassung vom 20.09.2019 und die Begründung gleichen Datums gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung sowie der Einstellung ins Internet beschlossen.

Der Vorentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2-2 „Auesiedlung I“ und die Begründung liegen zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit in der Zeit vom

02.12.2019 bis zum 17.01.2020

im Rathaus, Markt 1 in Glauchau, während der Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch, Freitag     9.00 – 12.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag            9.00 – 18.00 Uhr

in der 6. Etage – Zimmer 6.41 (Stadtplanung) öffentlich aus. Zusätzlich sind die kompletten Planunterlagen auf der Internetseite www.glauchau.de unter der Rubrik Planen/Bauen / Bauleitplanung sowie auf den Internetseiten des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de oder www.bauleitplanung.sachsen.de zur Einsichtnahme eingestellt.

Während der Auslegungsfrist wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben und es können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf und der Begründung schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2-2 „Auesiedlung I“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Hinweis:

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgefordert.

gez.
Dr. Peter Dresler
Oberbürgermeister

Kontaktperson

Herr Becker
Sachbearbeiter Stadtplanung
Fachbereich Planen und Bauen

Stadtverwaltung Glauchau
Markt 1
08371 Glauchau

Tel.: 03763 65 237
E-Mail: st.becker@glauchau.de

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