Bebauungsplan Stadt Glauchau Erneute Beteiligung

Auslegung Entwurf Bebauungsplan Nr. 2-38 "Kernstadt Glauchau - Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 02.01.2019 bis 08.02.2019
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 2-38

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Glauchau hat mit Beschluss (Nr. 2018/168) vom 29.11.2018 den geänderten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 2-38 "Kernstadt Glauchau - Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche“  in der Fassung vom 19.10.2018 und die Begründung gleichen Datums gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung beschlossen. Auf eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB verzichtet. Weiterhin wird von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen und § 4c BauGB nicht angewendet.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 2-38 "Kernstadt Glauchau - Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche“ und die Begründung liegen zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit in der Zeit vom

02.01.2019 bis zum 08.02.2019

im Rathaus, Markt 1 in Glauchau, während der Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch, Freitag     9.00 – 12.00 Uhr

Dienstag, Donnerstag            9.00 – 18.00 Uhr

in der 6. Etage - Zimmer 6.41 (Stadtplanung) öffentlich aus. Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die kompletten Planunterlagen auf der Internetseite www.glauchau.de unter der Rubrik Planen/Bauen / Bauleitplanung sowie auf den Internetseiten des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de oder www.bauleitplanung.sachsen.de zur Einsichtnahme eingestellt.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf und der Begründung schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB können Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen des Bebauungsplans abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Hinweis:

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erneut beteiligt.

gez.
Dr. Peter Dresler
Oberbürgermeister

Kontaktperson

Herr Becker
Sachbearbeiter Stadtplanung
Fachbereich Planen und Bauen

Stadtverwaltung Glauchau
Markt 1
08371 Glauchau

Tel.: 03763 65 237
E-Mail: s.becker@glauchau.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung (19.10.2018)
  • Flurstücksliste (19.10.2018)
  • Begründung (19.10.2018)
  • Auflistung Änderungen/Ergänzungen
  • Einzelhandels- und Zentrenkonzept Glauchau 2018

Informationen

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