Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Glauchau Öffentliche Auslegung

Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss zur Einbeziehungssatzung Nr. 1-28 „Hölzel“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB

  • Status Beendet
  • Zeitraum 20.07.2018 bis 03.08.2018
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Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung 1-28 „Hölzel“

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Glauchau hat in seiner Sitzung am 28.06.2018 nachfolgenden Beschluss (Nr. 2018/108) gefasst:

1. Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Glauchau beschließt die Durchführung des Verfahrens zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung Nr. 1-28 „Hölzel“ für den Geltungsbereich gemäß Anlage 1 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634).

Ziele und Zwecke:
Gemäß INSEK Glauchau 2030+ sollen auch in den Ortschaften vereinzelt und in sehr geringem Umfang neue Bebauungsmöglichkeiten geschaffen werden. Die Einbeziehungssatzung umfasst Teilbereiche der Flurstücke Nr. 799/6 sowie Nr. 800, beide Gemarkung Wernsdorf und das Flurstück Nr. 3566/5 der Gemarkung Glauchau. Diese bisherigen Außenbereichsflächen sollen planungsrechtlich für die Realisierung von zwei bis drei Wohnbauvorhaben vorbereitet werden. Eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung wird erarbeitet und mit den erforderlichen Maßnahmen berücksichtigt.

2. Mit der Aufstellung der Einbeziehungssatzung werden keine Vorhaben mit Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung begründet und es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Flora-Fauna-Habitat- oder Vogelschutzgebieten vor.

3. Der Beschluss über die Aufstellung der Einbeziehungssatzung ist gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Hinweise:

Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 BauGB und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Die Möglichkeit der Öffentlichkeitsbeteiligung besteht, wenn der Entwurf der Einbeziehungssatzung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt wird. Der Zeitraum der Auslegung wird noch gesondert öffentlich bekannt gemacht.

Des Weiteren werden berührte Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

gez.
Dr. Peter Dresler
Oberbürgermeister

Kontaktperson

Herr Becker
Sachbearbeiter Stadtplanung
Fachbereich Planen und Bauen

Stadtverwaltung Glauchau
Markt 1
08371 Glauchau

Tel.: 03763 65 237
E-Mail: s.becker@glauchau.de

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