Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Glauchau Öffentliche Auslegung

Bekanntmachung Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Einbeziehungssatzung Nr. 1-28 "Hölzel"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 28.10.2019 bis 29.11.2019
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Geltungsbereich des Entwurfs der Einbeziehungssatzung Nr. 1-28 "Hölzel"

Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Einbeziehungssatzung Nr. 1-28 "Hölzel" gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Glauchau hat mit Beschluss (Nr. 2019/127) vom 26.09.2019 den Entwurf der Einbeziehungssatzung Nr. 1-28 "Hölzel" in der Fassung vom 12.08.2019 und die Begründung gleichen Datums gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Auf eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB verzichtet. Weiterhin wird von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen und § 4c BauGB nicht angewendet.

Der Entwurf der Einbeziehungssatzung Nr. 1-28 "Hölzel" und die Begründung liegen zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit in der Zeit vom

28.10.2019 bis zum 29.11.2019

im Rathaus, Markt 1 in Glauchau, während der Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch, Freitag     9.00 – 12.00 Uhr

Dienstag, Donnerstag            9.00 – 18.00 Uhr

in der 6. Etage – gegenüber Zimmer 6.28 (Stadtplanung) öffentlich aus. Zusätzlich sind die kompletten Planunterlagen auf der Internetseite www.glauchau.de unter der Rubrik Planen/Bauen / Bauleitplanung sowie auf den Internetseiten des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de oder www.bauleitplanung.sachsen.de zur Einsichtnahme eingestellt.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf und der Begründung schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Einbeziehungssatzung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Hinweis:

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

gez. Dr. Peter Dresler
Oberbürgermeister

Kontaktperson

Herr Becker
Sachbearbeiter Stadtplanung
Fachbereich Planen und Bauen

Stadtverwaltung Glauchau
Markt 1
08371 Glauchau

Tel.: 03763 65 237
E-Mail: st.becker@glauchau.de

Gegenstände

Übersicht
  • 01_BP-1-28_Hölzel_Entwurf-Planzeichnung
  • 02_BP-1-28_Hölzel_Entwurf-Begründung

Informationen

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