Dialog Stadt Glauchau Umwelt, Klima und Energie

Öffentliche Bekanntmachung Beschluss eines Lärmaktionsplanes ohne Maßnahmeplan für die Große Kreisstadt Glauchau

  • Status Beendet
  • Zeitraum 22.06.2018 bis 06.07.2018
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Lärmaktionsplan ohne Maßnahmeplan

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Glauchau hat mit Beschluss (Nr. 2018/075) vom 31.05.2018 den Lärmaktionsplan ohne Maßnahmeplan in Form der Berichterstattung an das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) auf Basis der Lärmkartierung 2017 für die Hauptverkehrsstraßen beschlossen. Dieser Beschluss erfolgte unter Abwägung der im Auslegungszeitraum des Entwurfes eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie Träger öffentlicher Belange.

Der Lärmaktionsplan ohne Maßnahmeplan wird zur Möglichkeit einer dauerhaften öffentlichen Einsichtnahme für Jedermann im Rathaus, Markt 1 in Glauchau, während der folgenden Öffnungszeiten

Mo., Do., Fr. 09:00 – 12:00 Uhr

Di. 09:00 – 18:00 Uhr

in der 6. Etage, Zimmer 6.41 bereitgehalten.

gez. Dr. Peter Dresler
Oberbürgermeister

Kontaktperson

Frau Krauß

Sachbearbeiterin Stadtplanung

Fachbereich Planen und Bauen

Große Kreisstadt Glauchau

Markt 1

08371 Glauchau

Telefon: 03763 65-324

Telefax: 03763 65-520

e-Mail: stadtplanung@glauchau.de

Gegenstände

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  • Lärmaktionsplan ohne Maßnahmeplan

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