Verfahren Stadt Glauchau Umwelt, Klima und Energie

Information zur Lärmkartierung 2017 und Beteiligung der Öffentlichkeit an der Lärmaktionsplanung der Großen Kreisstadt Glauchau

  • Status Beendet
  • Zeitraum 05.03.2018 bis 10.04.2018
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Vorschau Meldebogen

Die europäische Richtlinie 2002/49/EG, in Kraft getreten am 18.07.2002, hat zum Ziel schädlichen Umgebungslärm vorzubeugen, ihn zu verringern oder ihn zu vermeiden. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgte im Jahr 2005. Nach § 47 c Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist die Dokumentation der Geräuschbelastung in Ballungsräumen ab 100.000 Einwohner, an Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken sowie in der Umgebung von Großflughäfen vorzunehmen. Die Ergebnisse der Lärmkartierung dienen der Information der Öffentlichkeit und bilden eine wichtige Grundlage für die anschließend erforderliche kommunale Lärmaktionsplanung.

Im Verantwortlichkeitsbereich der Großen Kreisstadt Glauchau wurde im Jahr 2017 turnusmäßig die Pflichtkartierung der Trassenabschnitte der Bundesautobahn A4 und der Bundesstraße B175 als Hauptverkehrsstraßen (> 3 Mio. Kfz bezogen auf das Jahr 2015) durchgeführt. Die erstellten Lärmkarten können jederzeit online als interaktive Karten auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie eingesehen werden.



Für die Große Kreisstadt Glauchau ist im Ergebnis Folgendes festzustellen:

  • Im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung der Stadt Glauchau besteht insgesamt eine geringe Lärmbetroffenheit.

  • Schul- und Krankenhausstandorte sind nicht betroffen.

  • Lärmschutzmaßnahmen an A4 und B175 liegen in Verantwortung des zuständigen Baulastträgers, wodurch der kommunale Handlungsspielraum limitiert ist.

  • Für den weiteren Ausbau der B 175 westlich Glauchau liegt bereits ein Planfeststellungsbeschluss vor, dieser beinhaltet Lärmschutzmaßnahmen nach aktueller Gesetzgebung.

Aus genannten Gründen ist vorgesehen, insbesondere durch die fehlende Perspektive auf Umsetzung weiterer geeigneter Schallschutzmaßnahmen, eine Lärmaktionsplanung ohne Maßnahmenplan zu erstellen. Im Zeitraum vom 5. März - 10. April 2018 können Sie hier im Rahmen der online-Beteiligung Ihre Hinweise oder Stellungnahmen abgeben bzw. diese im genannten Zeitraum schriftlich bei der Stadtverwaltung Glauchau - Fachbereich Planen und Bauen, Markt 1 in 08371 Glauchau, abgeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 47 e Abs. 3 BImSchG das Eisenbahnbundesamt für die Lärmaktionsplanung der Schienenwege des Bundes zuständig ist. Aktuell findet die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan des Eisenbahn-Bundesamtes statt. Über die Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de können noch bis zum 7. März 2018 Stellungnahmen abgeben werden.

Kontaktperson

Frau Krauß

Sachbearbeiterin Stadtplanung

Fachbereich Planen und Bauen

Große Kreisstadt Glauchau

Markt 1

08371 Glauchau

Telefon: 03763 65-324

Telefax: 03763 65-520

e-Mail: stadtplanung@glauchau.de

Gegenstände

Übersicht
  • Meldebogen_Entwurf
  • Lärmkartierung Lden (24h-Pegel) Teil1
  • Lärmkartierung Lden (24h-Pegel) Teil2
  • Lärmkartierung Lnight (22 - 6 Uhr) Teil1
  • Lärmkartierung Lnight (22 - 6 Uhr) Teil2

Informationen

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