Außenbereichssatzung Gemeinde Rosenbach Öffentliche Auslegung

1. Änderung der Außenbereichssatzung "Oberer Kümmelberg", OT Bischdorf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 10.03.2022 bis 14.04.2022
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Planzeichnung

Bekanntmachung

Aufstellungsbeschluss und Öffentliche Auslegung des Entwurfs 1. Änderung der Außenbereichssatzung „Oberer Kümmelberg“, OT Bischdorf

Der Gemeinderat Rosenbach hat in seiner Sitzung am 21.10.2021 die Aufstellung der 1. Änderung Außenbereichssatzung „Oberer Kümmelberg“, OT Bischdorf gem. § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen und am 24.02.2022 zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der räumliche Geltungsbereich ist in dem beigefügten Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Entwurf der Außenbereichssatzung.

2002 beschloss die Gemeinde Rosenbach die Außenbereichssatzung „Oberer Kümmelberg“, da der Siedlungssplitter aufgrund seiner Distanz zum Dorfkern und die Trennung durch den Grünzug entlang des Rosenhainer Wassers nicht mehr an dessen Bebauungszusammenhang teilnimmt und somit dem Außenbereich zugehörig ist. Im Rahmen der 1. Änderung der Außenbereichssatzung soll nun der südliche Rand des Siedlungssplitters in den Satzungsbereich einbezogen werden, um eine einheitliche baurechtliche Bewertung zukünftiger Anfragen und Anträge zu ermöglichen.

Mit der Aufstellung der Satzung wird keine Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Maßgabe des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder des Landesrechts unterliegen, begründet. Ebenso wird kein Schutzgut i. S. der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie beeinträchtigt.

Der Entwurf 1. Änderung der Außenbereichssatzung „Oberer Kümmelberg“ liegt mit seiner Begründung vom 10. März bis einschließlich 14. April 2022 in der Gemeindeverwaltung Rosenbach, Steinbergstraße 1, 02708 Rosenbach, Flur 1. Obergeschoss, während folgender Zeiten aus:

Montag / Mittwoch / Freitag                     9:00 Uhr – 11:30 Uhr

Dienstag                             9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Donnerstag                       9:00 Uhr - 11:30 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Es gelten die Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus-SARS-CoV-2 (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung in der jeweils gültigen Fassung). Fragen zum Verfahren oder zu den Inhalten des Satzungsentwurfs können auch telefonisch unter (03585) 83 27 03 oder per E-Mail unter info@gemeinde-rosenbach.de gestellt werden. Diese werden zeitnah fernmündlich beziehungsweise per E-Mail beantwortet.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch im Internet auf dem Zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Gemeinde Rosenbach, www.Gemeinde-rosenbach.de unter Bürgerbeteiligung eingesehen werden.

Während der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf 1. Änderung  Außenbereichssatzung „Oberer Kümmelberg“ zu nehmen und Stellungnahmen an die Gemeindeverwaltung Rosenbach, Steinbergstraße 1, 02708 Rosenbach zu senden oder während der oben genannten Zeiten zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung vorzubringen oder abzugeben. Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über die Außenbereichssatzung unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage § 3 des Baugesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung und des Sächsischen Datenschutzgesetzes. Geben Sie Ihre Stellungnahmen ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bauleitplanverfahrens“, die ebenfalls mit ausliegt.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Rosenbach, den 02.03.2022                                                                      

Roland Höhne
Bürgermeister

Kontaktperson

Bürgermeister Roland Höhne

Tel. 03585/832703

info@gemeinde-rosenbach.de

Datenschutzerklärung

Informationspflicht im Bauleitplanverfahren gemäß (DSGVO)

Gemäß Artikel Art. 6 Abs. 1 der DSGVO und dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG) in Verbindung mit § 3 Baugesetzbuch (BauGB) werden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung innerhalb des Bebauungsplanverfahrens personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet.

Die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt zum Zwecke der Durchführung von Bauleitplanverfahren nach BauGB insbesondere zur Wahrnehmung der Pflicht der Gemeinde, im Rahmen ihrer Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Gemäß Art. 6 Abs. 1 e DSGVO werden die Daten benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können, für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten sowie für die  Informationspflicht Ihnen gegenüber.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen.

Stellungnahmen ohne persönliche Daten unterliegen ebenfalls dem Abwägungsprozess, können jedoch nicht beantwortet werden.

1. Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach

Art. 13 und 14 DSGVO

1.1 Name & Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlicher:        Gemeinde Rosenbach

Anschrift:                    Gemeinde Rosenbach, Steinbergstraße 1, 02708 Rosenbach, OT Herwigsdorf

E-Mail-Adresse:         info@gemeinde-rosenbach.de

Telefonnummer:        03585 832703

​​​​​​​1.2 Name & Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Verantwortlicher:        Bürgermeister Roland Höhne

Anschrift:                    Gemeinde Rosenbach, Steinbergstraße 1, 02708 Rosenbach, OT Herwigsdorf

E-Mail-Adresse:         info@gemeinde-rosenbach.de

Telefonnummer:        03585 832703

2. Zwecke & Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Verarbeitung der Daten erfolgt im Rahmen der Planungshoheit der Gemeinde zum Zwecke der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und insbesondere zur Durchführung von Bauleitplanverfahren auf Grundlage der datenschutzrechtlichen Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO zur Durchführung des Satzungsaufstellungsverfahrens zur

Satzung nach § 35 Absatz 6 Baugesetzbuch „1. Änderung der Außenbereichssatzung Oberer Kümmelberg“

Im Rahmen dessen sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 & 7 BauGB). Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange notwendig ist.

Die Erhebung erfolgt u.a. durch die Gemeindeverwaltung oder im Auftrag der Gemeindeverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen (§§ 3 - 4 c BauGB). Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen.

Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. Art. 4 SächsDSG sowie dem anzuwendenden Fachgesetz (BauGB).

3. Arten personenbezogener Daten

Folgende Daten werden verarbeitet:

  • Vorname, Name, Adresse & sonstige Kontaktdaten
  • Daten, die städtebaulich & bodenrechtlich relevant sind
  • Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sog. aufgedrängte Daten)

4. Empfänger

Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:

  • Gemeinderat zur Beratung & Entscheidung über die Abwägung
  • Höheren Verwaltungsbehörden zur Prüfung von Rechtsmängeln
  • Gerichten zur Überprüfung der Wirksamkeit der Bauleitpläne
  • Dritten, die in die Durchführung des Verfahrens im Auftrag der Gemeinde eingebunden sind

5. Dauer der Speicherung personenbezogener Daten

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten. Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrolllage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentkontrolle sein. Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

6. Betroffenenrechte

Gegen den Verantwortlichen besteht des Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) sowie auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Des Weiteren kann Widerspruch gegen die Datenverarbeitung eingelegt werden (Art. 21. DSGVO). Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt (Art. 7 Abs. 3 S. 2 DSGVO).

Die vorgenannten Rechte bestehen nur nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und können auch durch spezielle Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.

Im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten besteht ferner das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO. Dies ist für den Freistaat Sachsen der Sächsische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Devrientstraße 5, 01067 Dresden, saechsdsb@slt.sachsen.de.

Rosenbach, den 02.03.2022                                    Roland Höhne, Bürgermeister

Gegenstände

Übersicht
  • Satzung
  • Begründung

Informationen

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