Bekanntmachung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Tierquarantänestation“, OT Bischdorf
Änderung Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung des Entwurfs gem. § 3 Abs.2 BauGB
Der Gemeinderat Rosenbach hat in seiner Sitzung am 21. März 2019 nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Ortsteil Bischdorf mit der Bezeichnung „Tierquarantänestation“ beschlossen.
In seiner Sitzung am 19. März 2020 beschloss der Gemeinderat die Änderung des Geltungsbereiches ,billigte den Entwurf des o. g. vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und bestimmte seine öffentliche Auslegung.
Die Änderung des Geltungsbereiches nimmt Bezug zu Hinweisen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentliche Belange hinsichtlich der Berücksichtigung landwirtschaftlicher Belange. Ziele der Änderung sind: