Bebauungsplan Gemeinde Rosenbach Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Tierquarantänestation“, OT Bischdorf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 13.07.2020 bis 17.08.2020
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Tierquarantänestation“, OT Bischdorf

Änderung Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung des Entwurfs gem. § 3 Abs.2 BauGB

Der Gemeinderat Rosenbach hat in seiner Sitzung am 21. März 2019 nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Ortsteil Bischdorf mit der Bezeichnung „Tierquarantänestation“ beschlossen.

In seiner Sitzung am 19. März 2020 beschloss der Gemeinderat die Änderung des Geltungsbereiches ,billigte den Entwurf des o. g. vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und bestimmte seine öffentliche Auslegung.

Die Änderung des Geltungsbereiches nimmt Bezug zu Hinweisen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentliche Belange hinsichtlich der Berücksichtigung landwirtschaftlicher Belange. Ziele der Änderung sind:

  • Minderung der Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen,
  • Gestaltung des Flächenzuschnitts entsprechend den Belangen der Landwirtschaft in Hinblick auf die Gewährleistung einer maschinell wirtschaftlichen Nutzbarkeit (große zusammenhängende Wirt-schaftsflächen).
    Die Grenze des geänderten räumlichen Geltungsbereiches ist in dem beigefügten Übersichtsplan zeich-nerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Maßstab 1 : 500. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Bischdorf Teilflächen der Flurstücke Nr. 391 und 1026 a mit einer Gesamtflächengröße von 4.395 m².
    Die Umweltprüfung wurde im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes durchgeführt und ein Umwelt-bericht erstellt. Die Planungsziele bleiben unverändert. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan hat die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens Neubau einer Tierquarantänestation zum Ziel. Dabei soll ein verträgliches Nebeneinander mit Nutzungen im Nahbereich gewährleistet und das Vorhaben in den Landschaftsraum eingebunden werden.
    Für Eingriffe in Natur und Landschaft, die nicht innerhalb des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ausgeglichen werden können, erfolgt eine Kompensation über Maßnahmen an anderer Stelle als am Ort des Eingriffs. Die Standorte sind im Übersichtsplan gekennzeichnet und umfassen das Flurstück der Gemarkung Bischdorf Nr. 387 teilweise und das Flurstück der Gemarkung Herwigsdorf Nr. 176.
    Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegt mit seiner Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen vom 13. Juli bis einschließlich 17. August 2020 in der Gemeindeverwaltung Rosenbach, 02708 Rosenbach, Steinbergstraße 1, während folgender Zeiten aus:
    Montag / Mittwoch              9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
    Dienstag                             9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
    Donnerstag                         9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
    Freitag                                9:00 Uhr - 12:00 Uhr
     
    Die Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch im Internet unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/rosenbach/startseite und auf dem Zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.
     
    Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor:
  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Schreiben vom 03. Dezember 2019, zu den Belangen natürliche Radioaktivität und Geologie (Baugrundsituation/-untersuchungen, hydrogeologische Verhältnisse, Bohrdaten)
  • Regionaler Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien, Schreiben vom 27. November 2019, zu den Belangen des regionalplanerischen Grünzuges und der Landwirtschaft
  • Landratsamt Görlitz, Flurbereinigungsbehörde, Untere Landwirtschaftsbehörde Schreiben vom 16. Dezember 2019 zu den Belangen der Landwirtschaft
  • Landratsamt Görlitz, Kreisforstamt Schreiben vom 03. Dezember 2019 zu den Belangen Wald
  • Landratsamt Görlitz, Umweltamt, Schreiben vom 16. Dezember 2019 zu den Belangen Artenschutz, Niederschlagswasser, Abwasser, Abfallbeseitigung, Immissionsschutz-Schutzgut Mensch, Eingriffs-regelung, Bodenschutz.
  • Landratsamt Görlitz, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schreiben vom 12. Dezember 2019 zu den seuchenhygienischen Belangen und der Grünordnung
     
    Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
    Umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, Naturhaushalt und Landschaftsbild (Pflanzen, Tiere, Boden, Wasser, Luft, Klima, Eingriffsregelung), Mensch und Gesundheit, Kulturgüter, Altlasten und sonstige Sachgüter. 
    Folgendes Gutachten liegt vor:
  • Schalltechnisches Gutachten Bericht-Nr. S0978-1, Gewerbe- und Tierlärm zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Tierquarantänestation“, OT Bischdorf, IDU IT+Umwelt GmbH Zittau, 11. März 2020
    Das Gutachten kann während der o. g. Auslegungszeiten in der Gemeindeverwaltung Rosenbach, 02708 Rosenbach, Steinbergstraße 1 eingesehen werden. 
    Während der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf des vorha-benbezogenen Bebauungsplanes und in die bereits vorliegenden, wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen zu nehmen und Stellungnahmen an die Gemeindeverwaltung Rosenbach, Steinberg-straße 1, 02708 Rosenbach zu senden oder während der oben genannten Zeiten zur Niederschrift vorzu-bringen oder abzugeben.
    Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).
     
    Rosenbach, 25.06.2020                                                                  gez.   Roland Höhne
                                                                                                                     Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeinde Rosenbach

Steinbergstraße 1

02708 Rosenbach

Telefon.: 03585 832703 

Telfax:    03585 862524

Mail:       info@gemeinde-rosenbach.de

              Bürgermeister Roland Höhne

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