Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Rosenbach Öffentliche Auslegung

Ergänzungssatzung "Am Stadtweg" Gemeinde Rosenbach

  • Status Beendet
  • Zeitraum 11.04.2018 bis 18.05.2018
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung des Entwurfes der

Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch

„Am Stadtweg“ - Gemarkung Herwigsdorf

Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenbach hat in seiner Sitzung am 21.09.2017 beschlossen für eine Fläche in der Gemarkung Herwigsdorf, gelegen am Stadtweg, eine Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (Bau GB) aufzustellen.

Das im Aufstellungsbeschluss festgesetzte Satzungsgebiet wurde erweitert. Der modifizierte Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche des Flurstückes 1101/4 in einer Größe von ca. 0,4 ha.

Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches der Ergänzungssatzung ist im beigefügten Lageplan umrandet und dient zu Übersichtszwecken.

Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Am Stadtweg“ der Gemarkung Herwigsdorf einschließlich Begründung wurde durch den Gemeinderat der Gemeinde Rosenbach in der Sitzung am 15.03.2018 gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Am Stadtweg“, Gemarkung Herwigsdorf liegt in der Gemeindeverwaltung Rosenbach, Steinbergstraße 1

vom 11.04.2018 bis einschließlich 18.05.2018

während folgender Zeiten

  • Montag/Mittwoch        9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
  • Dienstag                     9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
  • Donnerstag                9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
  • Freitag                        9:00 Uhr - 12:00 Uhr

zu jedermann Einsicht öffentlich aus.

Die Unterlagen können auch im Internet unter www.gemeinde-rosenbach.de und auf dem Zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Während der oben genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf der Ergänzungssatzung „Am Stadtweg“ vorgebracht werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben. Die Gemeinde prüft die vorgebrachten Stellungnahmen und teilt das Ergebnis mit.

Rosenbach, 28.03.2018                                                                        gez. Roland Höhne

                                                                                                              Bürgermeister Rosenbach

Kontaktperson

Gemeinde Rosenbach

Steinbergstraße 1

02708 Rosenbach

Telefon.: 03585 832703 

Telfax:    03585 862524

Mail:       info@gemeinde-rosenbach.de

              Bürgermeister Roland Höhne

Gegenstände

Übersicht
  • Satzung
  • Begründung
  • Anhang zur Begründung
  • Bekanntmachung

Informationen

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