Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Machern Erneute Beteiligung

Ergänzungssatzung „Posthausen“, OT Posthausen

  • Status Beendet
  • Zeitraum 02.01.2018 bis 02.02.2018
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Gemeinde Machern

über die erneute öffentliche Auslegung des überarbeiteten Entwurfs der Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB „Posthausen“, Gemeinde Machern, OT Posthausen

Der Gemeinderat der Gemeinde Machern hat in seiner Sitzung am 06.11.2017 mit Beschluss-Nr. Nr. 12/35/17 den überarbeiteten Entwurf der Ergänzungssatzung „Posthausen“ zur Einbeziehung der Flurstücke 1128/1, 1131 und 1132 der Gemarkung Gerichshain in den Innenbereich des Ortsteils Posthausen samt Begründung in der Fassung vom 23.10.2017 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt und zur erneuten öffentlichen Auslegung bestimmt. Der Geltungsbereich ist in nebenstehender Abbildung dargestellt.

Gegenüber der 1. Offenlage des Entwurfs der Ergänzungssatzung wurden folgende Änderungen im Plan getroffen:

Änderung

Der durch das Plangebiet verlaufende Graben wurde mit den entsprechenden Gewässerrandstreifen gemäß § 24 Abs. 2 SächsWG i.V.m. § 38 WHG in die Planzeichnung aufgenommen.

Begründung

Mit der Aufnahme des Grabens als Bestand in den Bebauungsplan wird gewährleistet, dass die bestehenden Vorflutverhältnisse durch eine bauliche Nutzung innerhalb des Geltungsbereichs der Satzung nicht beeinträchtigt werden.

Änderung

Der Verlauf der Baugrenzen wurde an den Grabenverlauf angepasst.

Begründung

Der Graben muss mit seinen Gewässerrandstreifen aus der überbaubaren Grundstücksfläche herausgenommen werden. Daher wurden die Baugrenzen entsprechend des Grabenverlaufs geändert.

Änderung

Die Grundflächenzahl (GRZ) wird von 0,4 auf 0,3 reduziert.

Begründung

Durch die Reduktion der GRZ auf 0,3 wird sichergestellt, dass eine geringere Überbaubarkeit der Grundstücke möglich ist. Dadurch orientiert sich die maximal zulässige versiegelbare Fläche stärker an der im angrenzenden Innenbereich vorhandenen lockeren dörflichen Bebauungsstruktur. Den Zielen der Raumordnung nach einer geringeren Flächenversiegleung wird somit entsprochen.

Änderung

Die mögliche künftige Flurstücksteilung wurde in die Planzeichnung mit aufgenommen.

Begründung

Zur Erschließung der hinteren Grundstücksbereiche der Flurstücke 1131 und 1132 ist deren Teilung in Hammergrundstücke mit jeweils einer Zufahrt zur Straße Posthausen vorgesehen. Die Aufnahme der möglichen künftigen Flurstücksteilung in die Planzeichnung dient der Verdeutlichung dieser Erschließungslösung.

Gleichzeitig mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird bestimmt, dass die Stellungnahmen nur zu den o.g. geänderten oder ergänzten Teilen des überarbeiteten Entwurfs abgegeben werden sollen.

Der überarbeitete Planentwurf mit Begründung wird in der Zeit vom 02.01.2018 bis einschließlich 02.02.2018 bei der Gemeindeverwaltung Machern, Schloßplatz 9, 04827 Machern, Zimmer 1.05 öffentlich ausgelegt.

Der überarbeitete Entwurf der Ergänzungssatzung „Posthausen“ einschließlich der Begründung ist im Internet wie folgt abrufbar:

http://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Für Rückfragen steht das beauftragte Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Zur Mulde 25, 04838 Zschepplin, Telefon (0 34 23) 7 58 60-0, Fax (0 34 23) 7 58 60-59, E-Mail zschepplin@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann während der Dienstzeiten

Montag 09:00 bis 15:30 Uhr

Dienstag 09:00 bis 17:30 Uhr

Mittwoch 09:00 bis 15:30 Uhr

Donnerstag 09:00 bis 16:30 Uhr

Freitag 09:00 bis 11:00 Uhr erfolgen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Machern, den 01.12.2017

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Frau Lesser (Bauverwaltung)

Tel. 03 42 92/8 50-49

E-Mail: lesser@gemeinde-machern.de

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