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Status der Beteiligung

  • Status BEENDET
  • Zeitraum 14.01.2019 bis 15.02.2019

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Bebauungsplan „Waldgartensiedlung Lübschützer Teiche“

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Planzeichnung

Bekanntmachung der Gemeinde Machern über Offenlegungsbeschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden zum Entwurf des vorzeitigen Bebauungsplanes „Waldgartensiedlung Lübschützer Teiche“ der Gemeinde Machern auf der Grundlage des § 2 Bau GB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Machern hat in der Sitzung am 10.12.2018 Offenlegungsbeschluss  8/53/18 zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden zum Entwurf des vorzeitigen  Bebauungsplanes "Waldgartensiedlung Lübschützer Teiche", in der Fassung vom Oktober 2018, auf der Grundlage des § 2 Bau GB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB. Gleichzeitig wird die Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.                          

Die Offenlegung des  Bebauungsplanes mit Begründung wird in der Zeit vom 14.01.2019 bis zum 15.02.2019 in der Gemeindeverwaltung Machern, Schloßplatz 9, Zimmer 1.05, 04827 Machern ausgelegt.

Der Bebauungsplanes "Waldgartensiedlung Lübschützer Teiche“ einschließlich der Begründung ist auf dem Zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter

              https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite abrufbar.

Für Rückfragen steht das beauftragter Architekt Herr Daab, Grimmaische Straße 21   in 04109 Leipzig, Telefon 0341 2682 061 und Email daab@dnr-leipzig.de zur Verfügung.

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann während der Dienstzeit

            Montag                                   09:00 bis 16:00 Uhr

            Dienstag                                 09:00 bis 18:00 Uhr

            Mittwoch                                09:00 bis 16:00 Uhr

            Donnerstag                            09:00 bis 17:00 Uhr

            Freitag                                    09:00 bis 11:00 Uhr

Erfolgen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplanes "Waldgartensiedlung Lübschützer Teiche" unberücksichtigt bleiben.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Machern, den 20.12.2018

A.Dietze

Bestellter des Landrates

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04827 Machern

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