Bebauungsplan Gemeinde Machern Öffentliche Auslegung

Vorzeitiger Bebauungsplan "Gewerbegebiet Posthausen

  • Status Beendet
  • Zeitraum 21.01.2019 bis 22.02.2019
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Machern hat in seiner Sitzung am 10.12.2018 mit Beschluss-Nr. 7/53/18 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorzeitigen Bebauungsplans „Gewerbegebiet Posthausen“ der Gemeinde Machern in der Fassung vom 09.10.2018 samt Begründung sowie den Entwurf des Umweltberichts/der Umweltprüfung und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen

  • des Landratsamtes Landkreis Nordsachsen,
  • des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie,

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wird mit Begründung und Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 21.01.2019 bis einschließlich 22.02.2019 in der Gemeindeverwaltung Machern, Schlossplatz 9, 04827 Machern öffentlich ausgelegt.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet auf den Websites

http://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html

http://www.gemeindemachern.de

und über das zentrale Internetportal des Landes unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/gemeinde-machern/startseite

abrufbar.  Für Rückfragen steht das beauftragte Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Heinrich-Heine-Straße 13, 15537 Erkner, Telefon (03362) 88361-0, Fax (03362) 88361-59, E-Mail info@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann während folgender Dienstzeiten erfolgen:

Montag:                     09.00 Uhr – 16:00 Uhr

Dienstag:                    09.00 Uhr – 16:00 Uhr

Mittwoch:                   09:00 Uhr – 16:00 Uhr

Donnerstag:    09.00 Uhr – 18.00 Uhr

Freitag:                       09.00 Uhr – 12.00 Uhr

(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung)

Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2, Halbsatz 2 i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind für den Entwurf des vorzeitigen Bebauungsplans „Gewerbegebiet Posthausen“ verfügbar:

Im Rahmen der Begründung mit Umweltbericht:

  • Schutzgut Boden

Informationen zur Entstehung und Verbreitung der Böden, zu Bodentypen, zur Archivfunktion des Bodens, zur Bodenversiegelung, zur Vorbelastung der Böden, zur Filter- und Pufferfunktion für Schadstoffe und zur biotischen und abiotischen Funktion der Böden.

  • Schutzgut Wasser

Informationen zu stehenden und fließenden Gewässern, zum Grundwasserkörper und zum Grundwasserflurabstand, zur Trinkwasserversorgung und zu Vorbelastungen durch Land- und Forstwirtschaft und den chemischen und mengenmäßigen Zustand.

  • Schutzgut Klima/Luft

Informationen zu klimatologischen Daten

  • Schutzgut Biotope, Flora und Fauna

Informationen zum Bestand an Biotoptypen im Plangebiet, zu Arten der Flora und Fauna und zu Vorbelastungen durch die anthropogen überprägte Landschaft.

  • Schutzgut Landschaftsbild

Informationen zum Bestand an Landschaftsräumen und zu Vorbelastungen.

  • Schutzgut Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit

Informationen zu Lärm-, und Staubimmissionen

  • Kultur- und Sachgüter

Informationen zu potenziellen archäologischen Kulturdenkmalen.

  • Schutzgebiete und –objekte

Informationen zu den umliegenden Landschaftsschutzgebieten.

umweltbezogene Stellungnahmen:

  • Landratsamt Landkreis Leipzig

Informationen zu Auswirkungen durch das Vorhaben (Lärm, Luftverunreinigungen), zur Erarbeitung des Umweltberichts, zu archäologischen Kulturdenkmalen und zur Entsorgung des anfallenden Abwassers.

  • Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Informationen zur Störfallvorsorge, zur Beschaffenheit des Bodens und zur natürlichen Radioaktivität.

Die genannten umweltbezogenen Stellungnahmen werden zusammen mit dem Bebauungsplan ausgelegt.

A.Dietze

Beauftragter des Landrates

Kontaktperson

Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Heinrich-Heine-Straße 13, 15537 Erkner, Telefon (03362) 88361-0, Fax (03362) 88361-59, E-Mail info@bk-landschaftsarchitekten.de

Gegenstände

Übersicht
  • Geltungsbereich
  • Schallprognose
  • Umweltbericht
  • Begründung Entwurf der Offenlage
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Versickerungsgutachten
  • Entwurf der Offenlage

Informationen

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